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Ausländische Haushaltshilfen bekommt man auch ganz legal

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Auch in Pflegehaushalten der Region arbeiten hunderte von Ausländerinnen illegal - Experte der Bundesagentur für Arbeit erklärt die legalen Wege

Hans Kugele: Billiglohnkräfte schwächen den deutschen Arbeitsmarkt.
Hans Kugele: Billiglohnkräfte schwächen den deutschen Arbeitsmarkt.
 

Die meisten Ausländerinnen, die in Privathaushalten mit einer pflegebedürftigen Person arbeiten, sind als Touristinnen eingereist und haben keine Arbeitserlaubnis. Sie gelten als Schwarzarbeiterinnen, zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. Kann ihr Arbeitgeber diesen Zustand nachträglich legalisieren?

Kugele: Leider nein.

Wenn die Polin aber eine doppelte Staatsgehörigkeit besitzt und einen deutschen Pass hat?

Kugele: Dann hat sie freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie kann völlig legal hier arbeiten.

Der Gesetzgeber hat die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen zum 1. Januar 2005 unter bestimmten Bedingungen neu geregelt. Welche sind das?

Kugele: Eine Haushaltshilfe darf nur in Familien arbeiten, in denen eine pflegebedürftige Person (ab Pflegestufe I) lebt. Sie soll die Angehörigen im Haushalt und in der Betreuung des Kranken unterstützen, darf aber selbst keine typisch pflegerischen Leistungen erbringen, zum Beispiel keine Spritzen geben und keine Wundbehandlung machen.

Mit welchen Ländern besteht so ein Abkommen?

Kugele: Mit Polen, der Tschechischen und der Slowakischen Republik, mit Slowenien, Ungarn, Bulgarien und Rumänien.

Wie kommt man an eine solche Haushaltshilfe?

Kugele: Wer eine Haushaltshilfe aus diesen Ländern anfordern möchte, bekommt bei seiner Agentur für Arbeit offizielle Vordrucke. Diese Anträge gehen zur Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV) in Bonn, die sie an ihre ausländischen Partner weitergibt.

Zu welchen Bedingungen arbeiten diese legalen Haushaltshilfen dann hier?

Kugele: Sie können maximal drei Jahre bleiben (Ausnahmen gibt es nur für Haushaltshilfen aus den neuen EU-Beitrittsländern). Der Bruttolohn beträgt 1177 Euro im Monat. Der Arbeitgeber darf vom verbleibenden Nettolohn noch 365,37 Euro für Kost und Logis einbehalten. Er zahlt aber zusätzlich wie jeder Arbeitgeber die Anteile zur Sozialversicherung. Die Hilfskraft hat Urlaubsanspruch und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und sollte im üblichen Arbeitszeitrahmen beschäftigt werden.Leider nutzen manche Leute ihre ausländischen Helferinnen nach Gutsherrenart aus und lassen sie Tag und Nacht arbeiten.

Wir sprachen bisher von Haushaltshilfen, die im Haushalt einer pflegebedürftigen Person arbeiten. Es gibt aber auch "richtige" Pflegekräfte, die man im Ausland ordern kann.

Kugele: Ja, aber solche Absprachen bestehen nur mit Kroatien. Zuständig für die Vermittlung ist die ZAV Bonn. Die Stellenangebote sind an die Agentur für Arbeit zu richten. Die Fachkräfte dürfen aber nur an Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, nicht an Privathaushalte vermittelt werden. Nach dem Aufenthaltsgesetz dürfen anerkannt qualifizierte Pflegefachkräfte in Deutschland dann zugelassen werden, wenn keine bevorrechtigten Arbeitnehmer in Deutschland zur Verfügung stehen. Dann dürfen sie auch im Privathaushalt arbeiten. Den Antrag stellt man bei seiner Bundesagentur für Arbeit.

Gibt es weitere Möglichkeiten, ausländische Hilfskräfte hier legal zu beschäftigen?

Kugele: Die dritte Variante ist ein Dienstleistungsvertrag mit Firmen aus den neuen EU-Beitrittsländern. Diese Firmen dürfen ihre Dienstleistungen hier bei uns frei anbieten. Bestimmte Branchen (zum Beispiel das Reinigungs- und Baugewerbe) sind ausgenommen. Eine Familie, die zum Beispiel eine Litauerin oder eine Estin beschäftigen möchte, schließt mit der ausländischen Firma einen Vertrag ab. Die zahlt dann auch in diesem Land Steuern und Sozialabgaben. Die Familie bezahlt an die Firma, nicht an die Pflegekraft. Diese Variante steckt aber noch in den Kinderschuhen.

Das Zuwanderungsgesetz will ja die Überschwemmung des deutschen Arbeitsmarkts mit billigen Kräften aus dem Ausland verhindern.

Kugele: Ja, wer verantwortlich denkt und handelt, lässt es einfach nicht zu, dass durch solche Billiglohnkräfte der eigene Arbeitsmarkt geschwächt wird, von der sozialversicherungs- und tarifrechtlichen Seite ganz zu schweigen. Bevorrechtigt sind zunächst einmal hiesige Arbeitnehmer und Arbeitslosengeld-II-Empfänger.

Werden Arbeitsverwaltung und Zoll künftig verstärkt auf illegale Hilfen in Privathaushalten achten?

Kugele: Die Arbeitsverwaltung wird ihr Augenmerk weiterhin auf illegale Beschäftigungen richten. Verstöße werden der Zollbehörde mitgeteilt. Die überprüft und verfolgt Verstöße meines Wissens sehr restriktiv.
Hans Kugele: Billiglohnkräfte schwächen den deutschen Arbeitsmarkt.

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