Waldschenke sitzt auf dem Trockenen
Lokal floriert, aber Brunnen ist abgestellt − Wirt behilft sich mit Notlösung − Rechtsstreit vor Landgericht

Heilbronn - Wer muss dafür aufkommen, dass die Waldschenke beim Heilbronner Ehrenfriedhof mit Wasser versorgt wird? Diese Frage beschäftigt zurzeit das Heilbronner Landgericht. Dort streiten sich Gastronom Bertram Mielert und sein Vermieter, der das Lokal von der Stadt gepachtet und an Mielert weitervermietet hat.
Die entsprechende Passage im Mietvertrag lautet sinngemäß so: "Die Wasserversorgung ist kostenlos, ein Brunnen ist vorhanden." Nur dass der besagte Brunnen, bislang die einzige Wasserquelle für das Gasthaus im Heilbronner Stadtwald, im Sommer 2010 vom Gesundheitsamt geschlossen wurde. Er ist über 100 Jahre alt und war mit Bakterien verunreinigt.
Tankwagen Seither betreibt Bertram Mielert seine Gaststätte mit Hilfe einer Notlösung. Mit Tankwagen wird das nötige Leitungswasser zu dem mittlerweile wieder sehr beliebten Ausflugslokal transportiert. Von Juli bis November kam dieses Wasser unentgeltlich von der Heilbronner Versorgungs GmbH, seither wird es bei einem benachbarten Weinbaubetrieb geholt.
Mielert, der lange Jahre das "Caipirinha" in der Heilbronner Innenstadt mitbetrieben hatte und Anfang 2008 mit seiner Café- und Cocktailbar "Mielert"s" in finanzielle Schwierigkeiten geraten war, hat die brachliegende Waldschenke im Lauf der vergangenen drei Jahre zu einem florierenden Lokal gemacht.
Bei der Gerichtsverhandlung am Freitagnachmittag ging es nur vordergründig um die Frage der Wasserversorgung und um eine vierstellige Geldsumme, die der Vermieter von Mielert einzuklagen versucht.
Worum es in Wirklichkeit ging, formulierte der zu rauem Ton neigende Vermieter so: "Kündigung! Morgen stehen fünf neue vor der Tür, die das Lokal von mir wollen." Wenige Minuten zuvor hatte Mielerts Anwalt die Vermutung geäußert, der Vermieter wolle Mielert "aus der Waldschenke rauskriegen − vielleicht auch, weil er feststellt, dass das Lokal jetzt gut läuft".
Mietminderung Die 6426 Euro, die der Vermieter von Mielert will, reduzierten sich bereits in der Verhandlung auf 4498 Euro: Belege bewiesen, dass ein angeblich nicht geflossener Betrag doch gezahlt worden war. "Merkwürdig" kam der Richterin auch die Tatsache vor, dass zwei weitere Monatsmieten in den Kontoauszügen des Vermieters nicht auftauchen − obwohl Mielert und sein Anwalt einen Beleg von der Kreissparkasse vorlegten, auf dem die Bareinzahlung quittiert ist.
Weitere 1927 Euro der geforderten Summe erklären sich aus Mietminderungen: Wegen der Wasserprobleme hat Mielert im Herbst drei Monate lang nur die halbe Miete überwiesen.
Über Geld und Wasserfrage entscheidet das Gericht Mitte März.
Stimme.de