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Sozialamt bezahlt „würdige“ Bestattung

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Immer mehr Hinterbliebene brauchen finanzielle Hilfe für anfallende Kosten

Von Ulrike Bauer-Dörr
Seit vier Jahren gibt es kein Sterbegeld mehr von der Krankenkasse. Zur Finanzierung der Bestattungskosten können sich nahe Angehörige ans Sozialamt wenden. Nur einkommensschwache Hinterbliebene bekommen einen Zuschuss.Foto: Ulrike Kugler
Seit vier Jahren gibt es kein Sterbegeld mehr von der Krankenkasse. Zur Finanzierung der Bestattungskosten können sich nahe Angehörige ans Sozialamt wenden. Nur einkommensschwache Hinterbliebene bekommen einen Zuschuss.Foto: Ulrike Kugler

Heilbronn - Maria R. (Name geändert) bleibt auf den Kosten für die Beerdigung ihres Lebenspartners sitzen. Die Rentnerin hatte ganz selbstverständlich einen Bestattungsunternehmer beauftragt. Als es ans Zahlen ging, verweigerten die erwachsenen Kinder des Verstorbenen eine Kostenbeteiligung. Frau R. müsste bei ihnen nun mehrere tausend Euro einklagen, doch dafür hat sie nicht die Kraft. Obwohl sie selbst mittellos ist und nichts geerbt hat, bekommt sie für die Beerdigung vom Sozialamt keinen Cent: Sie war mit dem Toten nicht verheiratet. Und wer bestellt, der bezahlt.

Einkommensprüfung Viele solcher verzwickten Fälle müssen Stadt- und Kreissozialamt Heilbronn entscheiden. Seitdem die Krankenkassen zum 1. Januar 2004 das Sterbegeld gestrichen haben, schnellen die Antragszahlen Hinterbliebener nach oben. Nun muss der Staat mit Steuergeldern einspringen. Armin Senghaas, Abteilungsleiter beim Stadtsozialamt Heilbronn, spricht mit Blick auf 36 Fälle und 71 000 Euro Kosten im letzten Jahr (ohne Verstorbene in Pflegeheimen, die werden gesondert erfasst) von einer explosionsartigen Entwicklung. Auch der Landkreis Heilbronn hat an Angehörige von 32 Toten im letzten Jahr rund 76 000 Euro bezahlt, damit sie eine „ortsübliche, einfache, aber würdige Beerdigung“ ausrichten können.

Für eine Feuerbestattung gewährt das Sozialamt bis zu 3000, für eine Erdbestattung 3500 Euro. Nur Ehe- oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Eltern des Verstorbenen können einen Zuschuss bekommen. Voraussetzung ist, dass sie selbst einkommensschwach und vermögenslos sind. Das wird genau geprüft. Wer geerbt hat, muss mit diesem Geld die Beerdigung des Erblassers bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Verstorbene statt seiner Familie das Tierheim, die Kirche oder einen gemeinnützigen Verein bedacht hat.

Für Tote ohne ermittelbare Angehörige veranlasst das Ordnungsamt einer Kommune eine Urnenbestattung in einem anonymen Gräberfeld. In Heilbronn passiert das bis zu 40 Mal im Jahr.

Armin Senghaas weiß, dass viele Hinterbliebene Schulden aufnehmen, um eine Beerdigung zu bezahlen. Auch sorgen viele alte Menschen selbst dafür, dass Geld für ihre Beerdigung da ist, etwa auf dem Sparbuch oder über eine Sterbegeldversicherung.

Letzter Liebesdienst „Eine schöne Einbettung, eine gefühlvolle Trauerfeier, herzliche Abschiedsworte, Gesten gezeigter Liebe – das ist viel mehr wert als ein teurer Sarg und aufwändiges Drumherum“, sagt der Heilbronner Bestatter Uwe Knapp. Angehörige mit knappem Budget müssen sich bei ihm nicht genieren. „Eine Beerdigung ist ein letzter Liebesdienst. Das geht auch mit einfachen Mitteln.“

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