„Sollte mit Parteiausschluss mundtot gemacht werden“
Heilbronn - „Zu keinem Zeitpunkt hat Herr Dagenbach vertrauliche Parteivorgänge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht“, reagierte jetzt der Anwalt des Heilbronner Kommunalpolitikers auf Äußerungen des REP-Bundesvorsitzenden Rolf Schlierer im Zusammenhang mit dem Parteiausschluss des ehemaligen Landtagsabgeordneten und REP-Landesgeschäftsführers. Im Gespräch mit der Heilbronner Stimme hatte Schlierer wie berichtet Alfred Dagenbach vorgeworfen, „Fehlinformationen im Internet verbreitet“ und „unablässig und unter die Gürtellinie die Leute angegriffen“ zu haben

Die per E-Mail versandten „Hintergründe“ seien vertrauliche und nichtöffentliche persönliche Unterrichtungen der Empfänger und keine Mitteilungen an die Öffentlichkeit gewesen. Mit seinen kritischen Äußerungen in den „Hintergründen“ habe Alfred Dagenbach sich an innerparteilichen Diskussionen beteiligt und die innerparteilichen Missstände aufgezeigt. Eine solche Mitwirkung entspreche den Vorgaben eines demokratischen Rechtsstaates und sollten in einer demokratischen Partei nicht unterdrückt werden, schreibt der Anwalt weiter.
Zurückgewiesen wird auch der Vorwurf, Dagenbach habe Funktions- und Mandatsträger in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Vielmehr sei es ihm mit seiner Kritik in den „Hintergründen“ um das Austragen einer innerparteilichen Diskussion über Missstände der Partei gegangen. Statt sich der Diskussion zu stellen, sollte Dagenbach über das Verfahren des Parteiausschlusses „mundtot“ gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund stellt Dagenbach die Frage, ob die Partei „Die Republikaner“ noch auf dem Boden des Grundgesetzes stehe. Der REP-Vorstand sollte zunächst den eigenen Standpunkt klären, bevor ein um eine innerparteiliche demokratische Diskussion bemühtes Mitglied in unzulässiger Weise diffamiert und als rechtsextremistisch verunglimpft werde. jof
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