Schuldschein-Fall: Ehepaar muss das Geld bezahlen

  
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Klares Urteil im Zivilverfahren

Von cf

Im kuriosen Schuldschein-Fall von Massenbachhausen gibt es nun auch im Zivilverfahren ein Urteil in zweiter Instanz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Berufung der 73-jährigen Frau und ihres 81 Jahre alten Mannes zurückgewiesen und das erste Urteil des Heilbronner Landgerichts bestätigt. Damit steht fest: Das Ehepaar muss die Summe von 480 000 Mark, die auf dem Schuldschein als erhaltenes Darlehen mit ihren Unterschriften vermerkt war, an einen Heilbronner Immobilienhändler zurückzahlen.

Sowohl im Zivil- als auch im Strafprozess hatte das Ehepaar bestritten, den Schuldschein unterschrieben und jemals Geld von dem Immobilienhändler erhalten zu haben. Drei Schriftsachverständige kamen mit der höchsten Wahrscheinlichkeitsstufe zu dem Ergebnis, dass ihre Unterschriften echt sind. Für Aufsehen hatte in dem Verfahren gesorgt, dass der Immobilienhändler das Geld jahrelang in einer Wurstspritze aufbewahrt haben will. Zur Herkunft des Geldes verwickelte er sich zudem in massive Widersprüche.

Im Strafverfahren hat das Heilbronner Landgericht das Ehepaar zu 24 und 22 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

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