Rettungsplan für Alt-Böckingen

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Heilbronn - Es ist Neuland und noch niemand weiß so recht, was am Ende dabei herauskommen wird: Um die schleichende Zerstörung des Ortsbildes von Alt-Böckingen zu verhindern, beschloss der Heilbronner Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen (Rep) die Aufstellung einer sogenannten Erhaltungssatzung. Damit will die Kommune sicherstellen, dass die typische Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert als prägendes Element erhalten bleibt.

Von Joachim Friedl
Klinkerhäuser wie hier in der Friedrichstraße prägen das Ortsbild von Alt-Böckingen. Die Fassaden werden jetzt unter Schutz gestellt.Foto: Guido Sawatzki
Klinkerhäuser wie hier in der Friedrichstraße prägen das Ortsbild von Alt-Böckingen. Die Fassaden werden jetzt unter Schutz gestellt.Foto: Guido Sawatzki

Heilbronn - Es ist Neuland und noch niemand weiß so recht, was am Ende dabei herauskommen wird: Um die schleichende Zerstörung des Ortsbildes von Alt-Böckingen zu verhindern, beschloss der Heilbronner Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen (Rep) die Aufstellung einer sogenannten Erhaltungssatzung. Damit will die Kommune sicherstellen, dass die typische Bebauung mit zwei- bis dreigeschossigen Mehrfamilienhäusern aus dem 19. und frühen 20. Jahrhundert als prägendes Element erhalten bleibt.

Angesichts zahlreicher offener Fragen wurden aus der Mitte des Gremiums Forderungen an die Verwaltung laut, die Bürger mitzunehmen und sie im Rahmen von Informationsveranstaltungen über die Verfahrensschritte aufzuklären.

Veränderungen

Was zuletzt immer häufiger negativ ins Auge sprang, war, dass die Fassaden der Klinkerhäuser überstrichen, verputzt, gedämmt, baulich verändert oder mit zum Teil hässlicher Werbung verunstaltet wurden. „Derzeit können solche negativen Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild nur an denkmalgeschützten Gebäuden, die in Alt-Böckingen rar sind, verhindert werden“, zeigte Christoph Böhmer die rechtliche Seite auf.

Mit der Erhaltungssatzung, so der Leiter des Planungs- und Baurechtsamtes, können per Aufstellungsbeschluss Bauvorhaben für die Dauer eines Jahres zurückgestellt werden. Wird die Satzung rechtskräftig, bedürfen bauliche Veränderungen der Genehmigung: „Auf diesem Weg können prägende Gebäude vor dem Abbruch bewahrt und verunstaltende Veränderungen vermieden werden“, weiß Böhmer um die Vorteile dieses städtebaulichen Instruments.

Masterplan

„Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, bewertet Harald Pfeifer die Satzung. Nunmehr könne gewährleistet werden, dass das Erscheinungsbild von Alt-Böckingen auch für kommende Generationen ansehnlich bleibe“, betonte der SPD-Stadtrat. „Geschmacklose, heruntergewirtschaftete Gebäude sind nicht erstrebenswert“, analysierte Karl-Heinz Kübler. Diese jetzt auf den Weg gebrachte städtebauliche Regelung sorge für ein schönes und lebenswertes Böckingen und dafür, dass sich die Alt-Böckinger wieder mit ihrem Lebensmittelpunkt identifizieren könnten, sieht der CDU-Stadtrat positive Ansätze.

„Das ist ein Hoffnungsschimmer für Alt-Böckingen“, frohlockte FDP-Stadtrat Karl-Heinz Losch. „Besser spät als nie“, meinte Wolf Theilacker von den Grünen. Da das Regelwerk nur eine „minimale Chance“ für den Erhalt dieser Arbeitervorstadt biete, fordert er einen Masterplan für Böckingen. Für „unausgewogen“ hält dagegen die Rep-Fraktion das Maßnahmenbündel. Vor allem eine mögliche Ungleichbehandlung von Hausbesitzern stößt bei Stadtrat Alfred Dagenbach auf Kritik.

Das Gebiet

Anwendung finden soll die Erhaltungssatzung in folgendem, grob umrissenen Sektor: südlich der Stadtbahnlinie, insbesondere zwischen dem Bahngelände und der Ludwigsburger Straße. Dazu kommen Abschnitte westlich der Ludwigsburger Straße, der Eppinger- und Heckenstraße, Mühlstraße zwischen August-Hornung- und Keilstraße sowie zwischen Heuchelberg- und Stockheimer Straße. Dazu zählen ferner einige Straßenzüge nördlich der Stadtbahnlinie im Gebiet der Großgartacher Straße. Der überwiegend nach dem Zweiten Weltkrieg bebaute Bereich zwischen Bach- und Friedrichstraße ist nicht im Geltungsbereich enthalten.


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