Im Büro gibt es keine extra Abschwitzpause
Vorschriften nur für Gießereien
„Liegen die Lufttemperaturen im Bereich oberhalb 26 Grad, ist der Schutz gegen zu hohe Temperatur zu gewährleisten“, heißt es in der Arbeitsstättenrichtlinie Raumtemperatur. Luftduschen und Wasserschleier werden darin als Gegenmaßnahmen vorgeschlagen, ebenfalls Abschwitzpausen und Hitzeschutzkleidung. So verlockend Wasserschleier, zusätzliche Pausen oder vielleicht Hawaiihemden klingen mögen, selbst bei 35 Grad und einer Luftfeuchtigkeit wie im Urwald haben Büromenschen keinen Anspruch auf Abhilfe. „Die Richtlinie ist nur für Gießereien und ähnliche Betriebe gedacht“, erklärt Märkl. „Wenn es nur um den Sommer geht, muss das der Arbeitnehmer ein paar Tage schlucken.“
Dieselbe Auskunft gibt es auch bei der IHK, die allerdings noch einen technischen Kommentar zur Arbeitsstättenrichtlinie bemüht. „Ein Anspruch auf eine Klimaanlage lässt sich nicht herleiten“, heißt es darin. Gleichwohl gibt es einige durchaus gute Vorschläge: So könnten das Arbeitstempo verändert werden, kostenlose Getränke ausgegeben oder die Kleidervorschrift erleichtert werden. (mfd)
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