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Digitaler Krankenkassen-Ausweis: Tipps und Infos

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Ein kleines Kärtchen mit einem Passfoto und einem Mikrochip soll im deutschen Gesundheitswesen die große Revolution auslösen und die Tür zum digitalen Zeitalter aufstoßen. Die Region Heilbronn ist ganz vorn dabei. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu dem Großversuch mit dem neuen digitalen Krankenkassen-Ausweis

Von Siegfried Lambert
Der Testlauf in Heilbronn mit 10 000 Versicherten soll mit darüber entscheiden, wie praktikabel die neue E-Card im Gesundheitswesen ist.Foto: dpa
Der Testlauf in Heilbronn mit 10 000 Versicherten soll mit darüber entscheiden, wie praktikabel die neue E-Card im Gesundheitswesen ist.Foto: dpa

Ein kleines Kärtchen mit einem Passfoto und einem Mikrochip soll im deutschen Gesundheitswesen die große Revolution auslösen und die Tür zum digitalen Zeitalter aufstoßen. Die Region Heilbronn ist ganz vorn dabei.

Sie wird eine von bundesweit insgesamt sieben Testzonen für die elektronische Gesundheitskarte (E-Card), von der sich Gesundheitspolitiker und Gesetzliche Krankenkassen viel versprechen. Andere, darunter zahlreiche Ärzteverbände, haben starke Bedenken gegen die Einführung. Nachstehend die wichtigsten Fragen und Antworten.

 

Warum wird die alte Versichertenkarte durch die neue E-Card ersetzt?

Die bisherige Karte ist - datentechnisch gesehen - völlig veraltet, sagen Gesundheitsexperten. Sie kann nicht genügend Daten speichern und keine übermitteln. Die E-Card soll dafür sorgen, dass alle benötigten Gesundheitsdaten zwar jederzeit für den Arzt verfügbar, aber auch gut geschützt vor Unbefugten sind.

Sind wir Deutschen hier wieder einmal allen anderen Ländern um etliche Jahre voraus?

Bei weitem nicht. Gesundheitskarten gibt es schon seit einigen Jahren im fernen Taiwan. In Slowenien nutzt seit drei Jahren die gesamte Bevölkerung eine E-Card. In Italien hat Siemens mit der italienischen Telecom in der Lombardei neun Millionen Gesundheitskarten ausgegeben. In Dänemark gibt es das elektronische Rezept schon seit 1994. Und in Bulgarien wurde gerade ein Pilotprojekt für die Einführung einer E-Card gestartet, die zunächst chronisch Kranke direkt von ihrem Hausarzt erhalten.

Welche Angaben speichert die neue Gesundheitskarte?

Es gibt einen sogenannten administrativen Teil mit Pflichtangaben und einen medizinischen Teil mit freiwilligen Angaben des Inhabers. Zum Pflichtteil gehören

  • der Name der Krankenkasse und das Kennzeichen der Kassenärztlichen Vereinigung

  • Familienname und Vorname

  • Geburtsdatum

  • Geschlecht

  • Anschrift

  • Krankenversichertennummer

  • Versichertenstatus (Mitglied, Rentner, Familienversicherte)

  • Zuzahlungsstatus

  • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes

  • Datum des Fristablaufs

  • Unterschrift und

  • Lichtbild des Versicherten.

Was kann im medizinischen Teil der Karte abgelegt werden?

Folgende Angaben - auf der später bundesweit eingeführten E-Card - sind freiwillig, machen die Karte aber erst wertvoll für den Patienten und den behandelnden Arzt:

  • Liste der eingenommenen Arzneimittel

  • Notfallinfos wie beispielsweise Blutgruppe, chronische Leiden, Allergien, Dialyse

  • weitere Gesundheitsinfos wie aktuelle Diagnosen, Operationen und Impfungen

  • Arztbrief (elektronisch)

  • Patientenquittung

  • vom Patienten zur Verfügung gestellte Daten wie Diabetiker-Verlaufsprotokolle und anderes.

Welche Vorteile habe ich als Patient von dieser E-Card?

Alle wichtigen Gesundheitsdaten sind per Karte verfügbar, im Notfall sofort. Auch beim Arztwechsel ist eine schnellere Information über den Gesundheitsstatus vor und während einer Behandlung möglich. Die Krankenkassen rechnen mit weniger Doppeluntersuchungen und Fehlbehandlungen und damit erheblichen Einsparungen.

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Welche Vorteile hat der Arzt?

„Der Arzt kann seine Patienten zukünftig besser behandeln, da er Zugriff auf wichtige Daten wie Diagnosen, Laborbefunde und Impfungen hat“, heißt es unter anderem in einem Beitrag in der Zeitschrift „Klartext“ (Januar 2007) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Warum gibt es trotzdem massive Kritik von Ärzteverbänden und niedergelassenen Medizinern?

Die Bundesärztekammer, die KBV und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg stehen der E-Card kritisch gegenüber, weil ihrer Ansicht nach die Datensicherheit nicht ausreichend gewährleistet ist. Der Test in Heilbronn wird von der KV und der Ärztekammer nicht abgelehnt, aber er soll „ergebnisoffen“ sein und die Ärzte-Forderungen bei einer bundesweiten Einführung berücksichtigen. Außerdem ist die Aufwandspauschale (6200 Euro pro Praxis) umstritten. Der Medi-Verband, in dem im Raum Heilbronn rund 400 der 600 niedergelassenen Mediziner organisiert sind, lehnt die E-Card und den Test in Heilbronn ab, weil Haftungsfragen offen seien und „vertrauliche Patientendaten lebenslänglich in zentralen Großrechnern gespeichert werden“, heißt es dazu auf Info-Plakaten.

Die Krankenkassen halten die Einwände für nicht plausibel und verweisen darauf, dass unter anderem der Kostenersatz in Abstimmung mit den Ärzten geklärt und vereinbart wurde. Auch die Haftungsfrage habe sich nicht geändert. Wenn ein Arzt ein Rezept falsch ausstelle, sei es völlig egal, ob digital oder auf Papier.

Wie steht es also mit dem Datenschutz. Ist der gewährleistet?

Daran zweifeln nicht nur Kritiker aus dem Ärztelager. Zum Schutz der Patientendaten wurden in Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz zwar eine Reihe von Regelungen vereinbart, die sogar weiter reichen als die Sicherheitsregeln bei der EC-Karte der Banken. Der Blick auf die medizinischen Daten ist nur mit Einverständnis des Versicherten zulässig. Patienten können einzelne Daten freigeben oder sperren. Aber wie wirksam die Schutzmaßnahmen wirklich sind, kann nur ein Praxistest zeigen. Auch das wird in Heilbronn in einer späteren Erprobungsphase geprüft. Zu Beginn ist es ein Offline-Versuch, das heißt, die Daten bleiben auf der E-Card und werden nicht weitergegeben.

Stimmt es, dass man mit der E-Card auch im EU-Ausland behandelt wird?

Ja, der Sichtausweis auf der Rückseite der Gesundheitskarte ersetzt nach der bundesweiten Einführung das bisherige Formular (E-111).

Weitere Infos unter

www.die-gesundheitskarte.de

www.gesundheitskarte-bw.de

 

 

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