Die Stimmzettel richtig falten
Keine Wahlumschläge mehr
Wähler, die am Sonntag zur Urnenwahl gehen, bekommen zu ihrem Stimmzettel keinen Umschlag ausgehändigt. Diese wurden per Landeswahlgesetz abgeschafft. Zur Wahrung des Wahlgeheimnisses müssen die Stimmzettel deshalb so gefaltet werden, dass beim Einwurf in die Wahlurne nicht erkannt werden kann, wie gewählt wurde. Wähler, auf deren Stimmzettel die Stimmabgabe erkennbar ist, werden vom Wahlvorstand zurückgewiesen. (red)
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