Der Fall Franz K.: Verteidiger sieht minder schwere Tat
Plädoyers beendet, Am Mittwoch soll das Urteil fallen

Franz K. war durch eine schwere Beleidigung „zum Zorn gereizt“, als er seine Ehefrau und deren Liebhaber im eigenen Haus in Bad Friedrichshall erschoss. Das sieht sein Verteidiger Tobias Göbel so, der vor dem Heilbronner Landgericht gestern für einen minder schweren Fall des Totschlags neun Jahre Haft für den angeklagten Polizisten beantragt hat - fünf Jahre weniger als der Staatsanwalt.
„Wie kann man seine Missachtung gegenüber dem anderen noch deutlicher ausdrücken?“, fragte Göbel und verwies auf die Umstände in der Tatnacht. Franz K. (54) war nach einer Vereinsversammlung nach Hause gekommen und hatte seine Frau Elke und den gemeinsamen Internet-Bekannten Thomas D. schlafend im Wohnzimmer entdeckt. Auf seine Nachfrage bestätigten die beiden ihr intimes Verhältnis.
Elke K. (35) hatte an dem Tag die Scheidung eingereicht. Franz K. ging ins Schlafzimmer. Als er später zurückkam, sah er seine Frau und Thomas D. (41) beim Sex, wie er Polizeikollegen später am Telefon erzählte. Er holte seine Dienstwaffe und fünf Magazine. Als Thomas D. schon seine Tasche gepackt hatte, entbrannte im Hausflur ein Streit. „Der Thomas bleibt hier oder wir gehen alle“, soll Elke K. gesagt haben. Dann fielen 17 Schüsse.
Die Tat rechtfertigte der Verteidiger nicht. Eine solche Vorgeschichte sei aber „sehr wohl geeignet“, jemanden zu provozieren. Die Ehefrau habe es mit ihrem Verhalten „auf die Spitze getrieben“. Wut, Verzweiflung, Enttäuschung sah er als Motive. Der letzte Satz der Ehefrau habe das Fass zum Überlaufen gebracht. Auch wenn Franz K. zuvor etwas geahnt habe: „Er hat an der Beziehung festgehalten.“
Lebenslange Haft für einen besonders schweren Fall des Totschlags plus anschließende Sicherungsverwahrung nach 15 Jahren Haft forderte dagegen Anwalt Michael Kempt, der die Eltern der getöteten Elke K. vertritt. Er sah sogar Mordmerkmale und verwies erneut auf die zwei Kopfschüsse, die die Opfer trafen. Die einzige Erklärung für Kempt: Der Täter wollte sicherstellen, dass die Opfer „auch wirklich tot sind“.
Die Trennungsabsicht seiner Frau und das intime Verhältnis „traf den Angeklagten nicht ganz unvorbereitet“, strich Tanja Haberzettl heraus. Sie ist die Anwältin der Kinder von Elke K., die die Schüsse miterlebten. Haberzettl schloss sich der Forderung des Staatsanwalts (14 Jahre Haft) an. Sie war erstaunt, in welchem Ton Franz K. der Polizei am Telefon von der Tat berichtete: „Als würde er einen Verkehrsunfall melden.“
Am Mittwoch soll das Urteil fallen. Zuvor muss das Schwurgericht noch über einen Antrag des Verteidigers entscheiden, nach dem ein zweiter Gutachter die Frage einer extremen Bewusstseinsstörung von Franz K. zum Zeitpunkt der Tat erörtern solle.