Bei Notwehr darf die Polizei schießen

  
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Haben die Beamten vorschnell auf den Mann geschossen, der am Samstagmorgen ein

Haben die Beamten vorschnell auf den Mann geschossen, der am Samstagmorgen ein Heilbronner Fast-Food-Restaurant überfallen hat, fragte Katja Feiler Polizeisprecher Rainer Köller.

Im Polizeibericht steht: „Der Täter gab vermutlich einen Schuss ab“. Dürfen Polizisten schießen, ohne dass sie selbst beschossen wurden?

Rainer Köller: Ja. Sobald eine klare Notwehrsitaution besteht. Tatsache ist, dass der Täter die Waffe auf die Beamten gerichtet hat. Es wurde ihm zugerufen „Waffe weg“. Wenn nicht reagiert wird, darf geschossen werden. Die Kollegen haben vorbildlich reagiert, da sie trotz der Stresssituation nicht auf den Körper oder Kopf, sondern auf die Beine geschossen haben. Das Wort „vermutlich“ haben wir benutzt, da die Beamten bisher noch nicht vernommen wurden, der Zeuge sich nicht sicher ist und der Täter nichts dazu sagte.

Der Täter hatte aber nur eine Schreckschusspistole...

Köller: Die optische Qualität der Schreckschusspistolen ist so gut, dass man den Unterschied zu normalen Waffen insbesondere im Dunkeln nicht erkennen kann.

Wie oft üben Beamte nach ihrer Ausbildung das Schießen?

Köller: Wer im Streifendienst ist, hat mindestens 40 Stunden Einsatztraining im Jahr. Davon wird in der Regel mindestens 16 Stunden das reine Schießen geübt.

Wie geht es jetzt weiter?

Köller: Die gesicherten Spuren werden ausgewertet. Weitere Zeugen und die beiden Polizisten werden vernommen. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Schusswaffengebrauch rechtsmäßig war. Damit es keine Missverständnisse gibt, hat die Polizei Ludwigsburg die Sachbearbeitung des Falls übernommen. Den Beamten wurde eine psychologische Betreuung angeboten, die sie bisher aus ihrer Sicht nicht benötigt haben. Sie treten ihre nächste Schicht ganz normal an.

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