Baugesetz schreibt Spielplätze vor

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Kinderfreundlichkeit am Beispiel der kommunalen Wohnbaufirma Stadtsiedlung

In der geradlinig angelegten John-F.-Kennedy-Siedlung hat die Stadtsiedlung einen Spielplatz bauen lassen, der bewusst mit runden Formen spielt.Foto: Ulrike Kugler
In der geradlinig angelegten John-F.-Kennedy-Siedlung hat die Stadtsiedlung einen Spielplatz bauen lassen, der bewusst mit runden Formen spielt.Foto: Ulrike Kugler

Heilbronn - - „Bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen, die jeweils mindestens zwei Aufenthaltsräume haben, ist auf dem Grundstück ein Kinderspielplatz anzulegen.“ So steht es in Paragraf neun, Absatz zwei der baden-württembergischen Landesbauordnung (LBO). Es gibt aber auch Ausnahmen, nämlich: Wenn es in unmittelbarer Nähe einen öffentlichen Spielplatz gibt, wenn die Art der Wohnungen, also etwa beim Seniorenheim, oder die Lage der Gebäude dies nicht erfordern.

Die Größe und Ausstattung der Spielplätze hängt wiederum von der Zahl und Größe der Wohnungen auf dem Grundstück ab. In jedem Fall muss die Spielfläche mindestens 30 Quadratmeter betragen. Minimal-Anforderungen sind außerdem ein Sandkasten und eine Schaukel oder ein anderes Spielgerät.

Kontrolle „Die Stadtsiedlung hält sich beim Bau von Wohnanlagen an die gesetzlichen Vorschriften“, erklärt Sprecherin Sonja Gläser-Kirmse. Insgesamt habe die kommunale Wohnbautochter im Laufe der Jahre 80 Spielplätze installiert. Die Überwachung der Sicherheit und Einhaltung der TÜV-Bestimmungen liege bei Gärtnermeister Michael Döttling. Einmal im Monat macht er seine „Spielplatzkontrolle“. Kürzlich war Döttling in der John-F.-Kennedy-Siedlung unterwegs, wo im Zuge der Sanierung der ehemaligen US-Wohnungen ein neuer Spielplatz angelegt wurde.

Beispiel JFK „Der Geradlinigkeit der Siedlung wird im Spielplatz die Bewegung gegenüber gestellt“, erklärt Gläser-Kirmse das gestalterische Grundkonzept der Anlage. Das zeige sich zunächst in der Erdmodellierung, die aus der Wiese aufsteigt und sich um die Obstbäume herum schwingt, aber auch im welligen Kiesweg und natürlich in den Spielgeräten: Mit Ausnahme der Rutsche kreisen sie alle um das Thema Drehen und Schwingen.

Beispiel Nummer zwei: Nach dem Erwerb des ehemaligen Hauptzollamtes an der Bahnhofstraße 2 und der Sanierung durch die Stadtsiedlung sind in das Gebäude drei städtische Ämter eingezogen; darunter die Beratungsstelle für Familie und Erziehung des Amtes für Familie, Jugend und Senioren. Auf die Besucher abgestimmt sind nicht nur die farbenfroh gestalteten Räumlichkeiten, sondern auch der Werkraum und die Spielfläche im Innenhof.

Der Erfüllung des Sozialauftrages räume die Stadtsiedlung „größte Priorität ein“, betont Direktor Robert an der Brügge. Man stelle sich „immer auch komplizierten Aufgaben in der Wohnraumversorgung, die vom freien Markt nicht erfüllt werden“. Jüngstes Beispiel sei der Bau eines Obdachlosen- und Übergangswohnheimes in der Salzgrundstraße. Die vier Gebäude fügen sich durch die Farbgebung und aufgelockerte räumliche Anordnung in die Umgebung ein. Bei der Gestaltung der Außenanlagen wurde versucht, die angrenzende Grünzone durch weitere Bäumen und Sträucher sowie mit einem Spielplatz fortzuführen.

Neckar An der Neckarpromenade hat die Stadtsiedlung als Teil der Cäcilienpark GbR neben bisher acht Stadtvillen und einer Seniorenresidenz großzügige Freiflächen angelegt. Sie gehen mit Verbindungen mit bereits vorhandenen Grünzonen im Bereich von Villa Merz, Kutscherhaus und Neckarufer einher. Zwischen der ersten Baureihe an der Promenade und der geplanten dahinter liegenden Bebauung wurden außerdem auf 1000 Quadratmetern großzügige Spiel- und Erholungsflächen angelegt. red

Nach oben  Nach oben