Angeklagter bestreitet Vergewaltigung eines Au-pair-Mädchens

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Heilbronn - Eine verhängnisvolle Affäre beschäftigt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 38-jährigen Algerier vor, im November 2009 ein Au-pair-Mädchen in seiner Bad Friedrichshaller Wohnung vergewaltigt zu haben.

Heilbronn - Eine verhängnisvolle Affäre beschäftigt das Landgericht. Die Staatsanwaltschaft wirft einem 38-jährigen Algerier vor, im November 2009 ein Au-pair-Mädchen in seiner Bad Friedrichshaller Wohnung vergewaltigt zu haben. Der Asylbewerber soll die 22-Jährige unter Todesandrohung zu Sex gezwungen haben. Doch der Angeklagte stellte gestern beim ersten Verhandlungstag die ganze Geschichte als Racheakt der jungen Frau vor, die dazu von einer Freundin angestiftet worden sei. Den Geschlechtsverkehr stritt er nicht ab, er sei aber einvernehmlich gewesen. "Es war schön, sie war glücklich", sagte der wegen Drogendelikten vorbestrafte und hafterfahrene Mann. Mehrere Kurzmitteilungen auf seinem Mobiltelefon würden beweisen, dass Zuneigung im Spiel gewesen war.

Beeindruckende Lügen
 
Erst einige Tage vorher hatte der Algerier die junge Frau aus Georgien zufällig auf der Straße kennengelernt. Der Mann, der zu dieser Zeit von 75 Euro staatlicher Unterstützung lebte, gab sich als Italiener aus und prahlte mit seiner großen Wohnung und seinem neuen Auto. Er habe Internet daheim und auch einen großen Fernseher. Außerdem stellte er die Heirat in Aussicht und wollte auch für 5000 Euro Ausbildungskosten aufkommen. Beides hätte dem Au-pair-Mädchen einen längeren Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Ihr Job als Kinderbetreuerin in einer Landkreis-Kommune wäre sonst in wenigen Wochen beendet gewesen.

Die Lügen machten offenbar Eindruck. Die 22-Jährige habe sich auf seinen Schoß gesetzt und ihn geküsst. Warum er die Frau belogen hat, wollte Staatsanwalt Christoph Meyer wissen. "Ich weiß die Antwort schon", fügte Meyer an, "um sie ins Bett zu bekommen."

Viel Fantasie

Das stritt der Angeklagte aber vehement ab: "Ich bin verlobt und habe schon eine Frau, mit der ich schlafe." Er habe die Osteuropäerin nur trösten wollen, weil sie fürchtete, wieder in ihre Heimat ziehen zu müssen. Dass er bei seinen Legenden so viel Fantasie entwickelt hat, "war ein Fehler, sie tat mir leid". Wer aber lügt jetzt vor Gericht? Der Mann oder die Frau? Das muss nun die 3. Große Strafkammer entscheiden. Tatsache ist, dass der Angeklagte durch seine Aussage nicht verhinderte, dass die 22-Jährige in den Zeugenstand muss. Obwohl der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth darauf hingewiesen hatte, dass "es hilfreich, menschlich und strafmildernd wäre, wenn sich dies vermeiden lässt".

Das Verfahren ist auf vier Verhandlungstage angesetzt. mut

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