Rauchen erst ab 18: In zwei Wochen ist es so weit
Jeder redet über das Rauchverbot in Kneipen. Keiner über das, was in knapp zwei Wochen, am 1. September, ebenfalls den Alltag verändern wird

Irgendwas ändert sich. Das wissen die Betroffenen. Nur wann, oder ist es gar jetzt schon verboten? Da ist sich keiner der befragten Jugendlichen sicher. Sarka Krejcova ist 17 und abhängig von Zigaretten. „Das gebe ich zu.“ Die Gesetzesänderung ärgert sie. Und deshalb wird die Heilbronnerin sich auch nicht dran halten. „Wer vorher schon legal geraucht hat, für den soll es jetzt plötzlich verboten sein?“ Das klappt nie, stimmt ihr auch ihr Kumpel Nick Wolzin zu.
„Im März werde ich 18, bis dahin kriege ich es irgendwie hin.“ Auch Miriam aus Heilbronn raucht und darf das ab dem 1. September in der Öffentlichkeit nicht mehr. Sie ist erst 17. „Ich finde, man ist mit 16 so weit, dass man entscheiden kann, ob man raucht oder nicht.“ Daniel (17) aus Bad Wimpfen zweifelt auch daran, ob die Neuerung des Jugendschutzgesetzes was bringt: „Mich hätte es mit 16 nicht abgehalten, mit dem Rauchen anzufangen, auch wenn es verboten gewesen wäre.“ Miriam sieht das auch so: „Gerade alles Verbotene ist doch besonders interessant.“ Nick Wolzin widerspricht den beiden: „Ich denke schon, dass es einige abhält, das Rauchen anzufangen. Das bringt schon was.“
Kriminalhauptkommissar Karl-Heinz Kübler von der Kriminalprävention der Unterländer Polizei erhofft sich auf jeden Fall eine positive Wirkung. „Es ist ein Signal an die Jugendlichen. Vielleicht bringt es eine Einstellungsveränderung mit sich. Denn so ist klar: Der Staat verbietet es, weil es nicht gesund ist.“
Einer, der die Gesetzesänderung naturgemäß nicht gut heißen kann, ist Jürgen Barth. Der Geschäftsführer des Tabakwarengroßhandels und Automatenaufstellers Dietz aus Leingarten, muss erneut die Software in rund 3500 Zigarettenautomaten in der Region ändern lassen. „Wir mussten das ja gerade erst zum Jahreswechsel tun, weil seitdem die Geldkarte Pflicht ist, und jetzt schon wieder.“ Auch wenn er damit bis zum Januar 2009 Zeit hat, gehen die Kosten in die Hunderttausende. „Wir müssen in jedem Automaten die Software ändern.“
Hintergrund
Neue Gesetzeslage
Ab 1. September ist die Abgabe von Tabakwaren an unter 18-Jährige verboten. Ebenso das Rauchen in der Öffentlichkeit. Allein an Zigarettenautomaten gilt bis 1. Januar 2009 eine Übergangsfrist. Bestraft wird derjenige, der dem Minderjährigen den Zugang zu Tabak ermöglicht, also der Händler oder Kumpel, der seinem Freund Zigaretten besorgt. Wer raucht, obwohl er noch keine 18 Jahre alt ist, muss dagegen mit keiner Anzeige rechnen, da das Jugendschutzgesetz ein Schutz- und kein Strafgesetz ist. kaf
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