Heilbronn - Ab November wird der neue Personalausweis im Scheckkartenformat auch in der Region eingeführt. Das besondere daran: Auf einem Chip sind Daten gespeichert, mit denen man sich zum Beispiel im Internet ausweisen kann. Erste Anträge für das neue Dokument können ab Dienstag, 2. November, in den Bürgerämtern gestellt werden. Die Bearbeitungszeit wird voraussichtlich zwei Wochen dauern – einschließlich der Herstellung in der Bundesdruckerei.
Ausweis für die Online-Welt
„Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt hat es bislang noch nicht gegeben“, verweist Helga Schwede, Bürgeramtsleiterin im Heilbronner Rathaus, auf die vielen Passwörter, Geheimnummern und Zugangskarten hin, die zurzeit noch für zahlreiche Geschäfte im Internet benötigt werden. „Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird hier sicherlich eine Lücke geschlossen“, so Schwede weiter.
So bietet der neue Ausweis über seine bisherige Funktion als „Sichtausweis“ viele neue Einsatzmöglichkeiten. Das handliche Dokument – mit 8,6 mal 5,4 Zentimetern hat der Personalausweis die gleichen Abmessungen wie viele andere Plastikkarten des alltäglichen Geschäftsverkehrs – punktet vor allem mit einem integrierten Chip: Darauf werden die persönliche Daten, das Lichtbild sowie auf Wunsch Fingerabdrücke digital gespeichert. Bei eingeschalteter Online-Funktion können die digitalen Daten als Identitätsnachweis im Internet verwendet werden.
Nur berechtigte Behörden wie Polizei, Grenzkontrollen und die Ausweisbehörden können auch das Lichtbild und die Fingerabdrücke auslesen.
Funktionen sind freiwillig
Die Antragsteller entscheiden bei der Abholung des Ausweises selbst, ob sie die neue Online-Ausweisfunktion nutzen wollen oder nicht. „Diese Entscheidung ist aber auch dann nicht endgültig, sie kann jederzeit gegen eine Gebühr von sechs Euro bei uns im Bürgeramt geändert werden“, erläutert Schwede.
Zu den neuen Online-Funktionen gehört zunächst die Möglichkeit, eine so genannte elektronische Identität („eID“) aktivieren zu lassen, mit der Geschäfte im Internet erledigt werden können. Bei dieser Online-Ausweisfunktion gilt vor allem der Leitsatz „Weniger ist mehr“: Jeder Ausweisinhaber entscheidet per Mausklick, welche Daten er übermitteln möchte. Ein Beispiel sind Bestätigungen zum Alter oder Wohnort, die ohne konkrete Angaben lediglich mit Ja“ oder „Nein“ angegeben werden.
Digitale Unterschrift
Auf Wunsch ermöglicht der neue Ausweis darüber hinaus die digitale Signatur, auch Unterschriftsfunktion genannt. Diese Anwendung dürfte vor allem für Selbstständige und Unternehmen interessant sein, aber auch für Behörden dürfte diese Funktion im Rahmen des so genannten „E-Government“ an Bedeutung gewinnen.
So können mit der digitalen Unterschrift Verträge, Anträge und Urkunden online unterzeichnet werden. In Form der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Unterschriftsfunktion des neuen Personalausweises der eigenhändigen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Auch bei der Speicherung von Fingerabdrücken auf dem Chip gilt das Freiwilligkeitsprinzip: Bei der Antragstellung muss entschieden werden, ob zusätzlich zum Lichtbild digitale Fingerabdrücke hinterlegt werden. Diese Speicherung der Fingerabdrücke soll den Missbrauch mit gestohlenen Ausweisen erschweren.
Kartenlesegerät und Software
Mit dem neuen Personalausweis kommt auch ein neues Logo zum Einsatz: Zwei sich ergänzende Halbkreise symbolisieren die Internetfunktionen des Dokuments. Ob beim Online-Einkauf oder bei der Kommunikation mit Behörden - das Logo findet sich dort, wo der neue Ausweis digital genutzt werden kann: im Internet, an Automaten und auf zertifizierten Lesegeräten.
Voraussetzung für diese Nutzung der Online-Funktionen ist immer die freiwillige Aktivierung des elektronischen Identitätsnachweises. Für den Einsatz am heimischen PC werden zudem ein Kartenlesegerät sowie eine kostenlose Software („AusweisApp“) benötigt.
Gesichert werden die Daten über eine Geheim- (PIN) und Entsperrnummer (PUK), die per Brief von der Bundesdruckerei in Berlin an die Antragsteller versandt werden. Die Übermittlung digital gespeicherter Daten findet erst nach der Eingabe der Zugangsnummer sowie der geheimen PIN-Nummer statt. Hinzu kommt: Der Anbieter – zum Beispiel ein Online-Shop – braucht ein gültiges Zertifikat vom Bundesverwaltungsamt.
Praktische Hinweise
Im Regelfall wird das amtliche Dokument für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Benötigt werden bei der Antragstellung ein alter Reisepass oder Personalausweis sowie bei Kindern und Jugendlichen ein alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder die Geburtsurkunde sowie eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten.
Eine wichtige Änderung betrifft zudem das Passfoto: Wie schon beim Reisepass sind auch beim Lichtbild für den Personalausweis nur noch biometrische Frontalaufnahmen erlaubt. Die Augen müssen hierbei offen und deutlich sichtbar sein.
Der neue Personalausweis kostet 28,80 Euro, Antragsteller unter 24 Jahren zahlen sechs Euro weniger. Die Gültigkeitsdauer beträgt zehn Jahre, bei Antragstellern unter 24 Jahren sechs Jahre.
Was tun im Verlustfall?
Um einen Missbrauch des Personalausweises bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, sollte die Online-Funktion sofort gesperrt werden. Am einfachsten geht das über die telefonische Sperrhotline 0180/1 33 33 33. Hierbei muss von den Ausweisinhabern ein Sperrkennwort genannt werden, das diese zusammen mit der PIN-Nummer per Brief erhalten haben. Nutzer der digitalen Signatur müssen diese zusätzlich beim Anbieter des Signaturzertifikats sperren lassen. Zudem muss jeder Verlust eines Ausweises dem Bürgeramt mitgeteilt werden.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis gibt im Internet unter www.personalausweisportal.de