Mündliche Vereinbarung beim Arbeitsvertrag gilt
Heilbronn - Ist der schriftliche Arbeitsvertrag anders als die mündliche Vereinbarung, müssen Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Das hat das Sozialgericht Heilbronn festgestellt. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Heilbronn - Ist der schriftliche Arbeitsvertrag anders als die mündliche Vereinbarung, müssen Arbeitnehmer nicht unterschreiben. Das hat das Sozialgericht Heilbronn festgestellt (Az.: S 7 AL 4100/08). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Der Mann klagte gegen die Sperre vor Gericht und war erfolgreich. Er sei gegenüber seinem Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet gewesen, einen inhaltlich anderen Arbeitsvertrag abzuschließen, so die Richter. Eine solche Pflicht sei mit der Vertragsfreiheit des Arbeitnehmers nicht vereinbar. dpa
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