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Heilbronn

Verdorbene Lebensmittel: Gastwirt muss Geldstrafe zahlen

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Amtsgericht verurteilt Imbissbetreiber − Fleisch mit klar überschrittenem Haltbarkeitsdatum gelagert, Creme fraiche mit Schimmel

Von unserem Redakteur Carsten Friese
Bei einer Lebensmittelkontrolle bei einem Heilbronner Gastwirt fiel Veterinären verdorbenes Fleisch auf. Zudem bemängelten sie die Hygiene. Foto: dpa
Bei einer Lebensmittelkontrolle bei einem Heilbronner Gastwirt fiel Veterinären verdorbenes Fleisch auf. Zudem bemängelten sie die Hygiene. Foto: dpa

Die Vorwürfe waren eigentlich ein vernichtendes Urteil für einen Gastwirt. Von deutlich abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum bei Champignons, Puten- und Lammfleisch war gestern in der Anklage vor dem Heilbronner Amtsgericht die Rede, von einer offenen Creme fraiche im Kühlschrank, in der sich Schimmel gebildet habe. Als "ekelerregend" wurden die Zustände im Lokal angeprangert. Von Schmutz und Fett am Arbeitsplatz und in Regalen war die Rede, von Spinnweben in Betriebsräumen.

Gewehrt Wegen des "Inverkehrbringens ungeeigneter Lebensmittel" war der 44-jährige Gastwirt eines Imbiss-Restaurants in Heilbronn angeklagt. Als "zu hoch gepusht" stufte er die Vorwürfe ein, wehrte sich gegen den Strafbefehl über 2700 Euro. Dass einige der Lebensmittel abgelaufen waren, ein Creme-fraiche-Becher schimmelig war, bestritt er nicht. Aber: Er habe viel mehr Ware vorrätig gehabt, hätte nie diese Lebensmittel, die zu 150 Prozent "kaputt" waren, für eine Zubereitung für Döner, Pizza, Nudeln oder Salat benutzt. Und: "Bei uns wird geputzt", rechtfertigte er sich, während der Richter von "eindrücklichen Bildern" der Kontrolleure sprach. Tatzeit: Januar 2015.

In weißem Hemd war der Angeklagte im Gericht erschienen, berichtete von seinen vielfältigen Investitionen in das Lokal und seinen hohen Ansprüchen an Qualität. Nach BWL-Studium und einigen Jahren Arbeit als IT-Manager hat er sich nach seinen Angaben mit dem Imbiss-Restaurant selbstständig gemacht und wollte mit neuem Konzept durchstarten. Doch so ganz fasste er in direkter Nähe einer großen Berufsschule mit vielen Mittagsgästen nicht Fuß. Auch, weil eine langwierige Stadtbahnbaustelle in direkter Nähe den Umsatz stark beeinträchtigt habe. Von 3000 bis 4000 Euro Umsatz berichtete er im Monat, die für einen Gewinn aber wegen hoher Miet- und Energiekosten nicht ausgereicht hätten. Seine Familie habe ihn zuletzt regelmäßig mit Geld unterstützt, sein Auto habe er verkauft. "Wenn es auf Null aufgeht", sagte er vor Gericht über sein Restaurant, "bin ich froh." Der lange Pachtvertrag mache einen Ausstieg schwierig, einen Nachfolger habe er nicht gefunden. Den verhängten Strafbefehl über 2700 Euro stufte der Angeklagte als übermäßig hoch ein.

Umdenken Richter Fabian Müller schwenkte auf die Haltung des Angeklagten ein. Die Straftat im Umgang mit Lebensmitteln sei nicht wegzudiskutieren. Die Strafhöhe setzte er im Urteil jedoch deutlich milder an und verhängte eine Geldstrafe über 70 Tagessätze zu 15 Euro. 1050 Euro hat der spätberufene Gastronom nun zu bezahlen − in Raten will er den Betrag abstottern.

Die Gaststättenkonzession war dem Angeklagten schon einmal entzogen worden. Damals sei es um steuerrechtliche Fragen gegangen, verdeutlichte der 44-Jährige. Und nachdem die Vorwürfe sich relativiert hätten, sei ihm die Erlaubnis auch wieder erteilt worden. Jetzt überlegt er, ob er doch wieder in seinen alten Beruf zurückkehrt − und seine Eltern das Lokal übernehmen.

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