Nach Kontrollfahrten: 56 Verwarnungsgelder für Falschparker
Verkehrswidrig geparkte Kraftfahrzeuge blockieren immer wieder Rettungswege und Brandschutzzonen. Deshalb haben Feuerwehr und Vollzugsdienst des Ordnungsamts wie bereits in den vergangenen Jahren die Zufahrten überprüft.
Wie die Stadt Heilbronn mitteilt, wurden insgesamt 56 Verwarnungsgelder ausgestellt sowie vier Fahrzeuge abgeschleppt. „Dies zeigt, dass es notwendig ist, die Kontrollen auch in Zukunft fortzusetzen“, sagt Bürgermeisterin Agnes Christner.
Darüber hinaus will das Amt für Straßenwesen an einigen Stellen durch Erneuerung oder Verdeutlichung von Fahrbahnmarkierungen, zum Beispiel durch sogenannte Zick-Zack-Linien, oder zusätzliche Verkehrszeichen auf eine Verbesserung der Verkehrssituation hinwirken.
Im verkehrsberuhigten Bereich Werderstraße/Ludwig-Pfau-Straße erschwerten zahlreiche Falschparker die Durchfahrt des großen Leiterfahrzeugs der Feuerwehr. Insgesamt 20 Fahrzeughalter wurden gebührenpflichtig verwarnt. Ein Halter hatte sein Auto unmittelbar unter einem absoluten Halteverbotsschild mit dem Zusatz „Brandschutzzone“ abgestellt.
Grundsätzlich ist in verkehrsberuhigten Bereichen Parken nur innerhalb gekennzeichneter Stellen zulässig. Auch das Fehlen eines freien Parkplatzes rechtfertigt keinen Parkverstoß.
In der Härlestraße sowie der Will-Schaber-Straße im Badener Hof gab es nur jeweils drei Parkverstöße.
Keine Beanstandungen ergaben sich hingegen in der Weidenmannsgasse in Frankenbach. Im Ortsteil Neckargartach wurden in der Jakob-Haspel-Straße fünf Fahrzeuge, in der Biberacher Straße ein Fahrzeug, in der Mittelstraße sieben Fahrzeuge und in der Kirchbergstraße drei Fahrzeuge mit Verwarnungsgeldern beanstandet. Ein abgestellter Lkw blockierte im Kurvenbereich Kirchbergstraße/Mühlbachstraße die Durchfahrt des großen Leiterfahrzeugs der Feuerwehr.
„Besonders die gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und Brandschutzzonen müssen Tag und Nacht frei gehalten werden, denn im Einsatzfall kosten zugeparkte Wege die Rettungsdienste wertvolle Zeit, dabei zählt gerade dann oft jede Sekunde“, so Ordnungsamtleiter Bernd Werner.
Wegen Parkens im absoluten Haltverbot gab es in Böckingen in der Heidelberger Straße vier und im Fröbelweg zwei Verwarnungsgelder. Im Vergleich zu früheren Kontrollfahrten traten im Heilbronner Innenstadtbereich in der Schulgasse/Querschulgasse keine Probleme auf. Lediglich in der Karlstraße erhielt ein im absoluten Haltverbot stehender Fahrzeughalter eine Verwarnung.
Sieben Fahrzeuge wurden hingegen in der Erhardgasse beanstandet. Davon standen vier im absoluten Haltverbot und machten die Durchfahrt der Rettungskräfte an dieser Engstelle unmöglich. Es war erforderlich, alle vier Fahrzeuge abzuschleppen. Neben dem Verwarnungsgeld fürs Falschparken kommen deshalb nun auf die Fahrer Kosten von jeweils rund 200 Euro zu. Bei Verstößen gegen das absolute Halteverbot gibt es ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Verkehrswidriges Parken im Bereich von Feuerwehrzufahrten und Brandschutzzonen kostet 35 Euro. red
Stimme.de