Heilbronn

Heilbronn bekämpft Ratten

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Ab dem heutigen Montag findet in Heilbronn wieder eine mehrwöchige Rattenbekämpfung auf den städtischen Grundstücken, im Kanalisationsnetz sowie an den Fluss- und Bachläufen statt.

Zwei Mitarbeiter der Stadt Heilbronn befestigen einen Rattenköder in einem Kanalschacht. Foto: Albert Linner/Archiv
Zwei Mitarbeiter der Stadt Heilbronn befestigen einen Rattenköder in einem Kanalschacht. Foto: Albert Linner/Archiv

 

Eine gezielte Bekämpfung der Ratten ist nach Angaben der Stadt notwendig, da von den Tieren eine Gefahr der Übertragung von Krankheiten auf Menschen und Tiere ausgeht. Die Stadt bittet daher auch die Besitzer, Pächter oder Verwalter von Privatgrundstücken, auf denen sich Ratten gezeigt haben, um Mithilfe. Erforderliche Maßnahmen könnten Bürger in Eigenverantwortung leisten oder die Hilfe anerkannter Schädlingsbekämpfer in Anspruch nehmen.

Wichtige Regeln sind: Biozide für die Rattenbekämpfung sind im Fachhandel erhältlich. Zur Verhütung von Schäden bei Menschen und Tieren sind die Gebrauchsanweisungen genau zu beachten; auch sind Haustiere von den Auslegeplätzen fernzuhalten.

Beim Auslegen von Streumitteln ist darauf zu achten, dass das ausgestreute Giftpulver nicht durch die Ratten in die Futtertröge der Haustiere verschleppt werden kann. Falls der Verdacht besteht, dass ein Haustier versehentlich Rattengift als Futter angesehen und verzehrt hat, soll beim Tierarzt das Gegenmittel Vitamin K gegeben werden.

Jedes Giftauslegen durch gewerbsmäßige Schädlingsbekämpfer soll in Gegenwart der Grundstücksberechtigten erfolgen. Die mit Giftködern oder sonstigen Giftstoffen belegten Stellen sind zu kennzeichnen. Nach Abschluss der Rattenbekämpfung sind die Rattenlöcher mit hierzu geeigneten Mitteln wie Zement zu verschließen und Vorkehrungen zu treffen, die einen erneuten Rattenbefall unmöglich machen.

Durch vermehrtes Anlegen von Komposthaufen treten häufiger Ratten auf. Hier ist zu empfehlen, Bekämpfungsmittel in sogenannten Rattenfutterkisten auszulegen. Das können selbstgefertigte Holz-, Metall- oder Plastikbehälter von mindestens 20 mal 30 Zentimeter Bodenfläche sein, an deren Stirnseiten seitlich jeweils ein rundes Loch von zirka fünf Zentimeter Durchmesser als Eingang auszuschneiden ist. red

 

 

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