Heilbronn
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Getötet aus Abneigung gegen Schwule?

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Prozessauftakt im Hasengassen-Fall - Rentner starb nach 50 Messerstichen

Von unserem Redakteur Helmut Buchholz

 

Der Rentner lebte allein, bekam aber täglich Besuch vom Pflegedienst.
Der Rentner lebte allein, bekam aber täglich Besuch vom Pflegedienst.  Foto: Kümmerle

Der Angeklagte schaut finster drein. Der Mund bleibt fast wie versiegelt. "Ich sage überhaupt nichts", verkündigt gestern Mittag der 60-Jährige im Saal C des Heilbronner Landgerichts knapp. Weder zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft noch zu seiner Person möchte er Angaben machen. Mehr ist dem arbeitslosen Maurer am ersten Prozesstag nicht zu entlocken.

Ob sich das in dem auf neun Verhandlungstage bis Januar 2014 angesetzten Prozess ändern wird, ist fraglich. Denn selbst zu seinem Rechtsanwalt Thomas Stockmann hat der Angeklagte den Kontakt abgebrochen. Seine "geständnisgleichen Aussagen" (Anwalt Stockmann) nach dem Verbrechen im November 2012 hat der 20 Mal vorbestrafte Wohnsitzlose widerrufen.

Es gibt also noch viele Fragen. Vielleicht die wichtigste: Warum musste der 67-jährige Rentner in seiner betreuten Seniorenwohnung in der Heilbronner Hasengasse sterben?

Die Heilbronner Staatsanwaltschaft glaubt das Motiv zu kennen. In der Anklageschrift ist von einem Streit die Rede, der zwischen dem Wohnsitzlosen und dem Rentner eskalierte. Beide hatten sich kurz vorher "zufällig", wie der Verteidiger am Rande der Verhandlung erklärte, kennengelernt. Der Obdachlose suchte eine Unterkunft, der Rentner offenbar einen Partner für seine homosexuellen Neigungen. In der Wohnung habe der Senior der neuen Bekanntschaft dann Avancen gemacht, dann geriet die Situation offenbar außer Kontrolle.

In der betreuten Seniorenwohnanlage in Heilbronn geschah das Verbrechen. Der mutmaßliche Täter wurde zwei Wochen später gefasst.
Fotos: Archiv/Kümmerle
In der betreuten Seniorenwohnanlage in Heilbronn geschah das Verbrechen. Der mutmaßliche Täter wurde zwei Wochen später gefasst. Fotos: Archiv/Kümmerle  Foto: Kümmerle
"Wegen einer Abneigung gegen Homosexuelle", wie es in der Anklageschrift heißt, habe der Wohnsitzlose sein Klappmesser ausgepackt und 50 Mal zugestochen. Der Rechtsmediziner fand später Verletzungen an Brust, Bauch, Hals, Nacken und Rücken. Ein Helfer eines mobilen Hilfsdienstes fand die Leiche einen Tag später in der betreuten Seniorenwohnung.

Was das Motiv für die Bluttat war und wie sie sich wirklich zugetragen hat, darüber müssen sich die Richter der 3. Schwurgerichtskammer nun in der Beweisaufnahme ein Bild machen. Wenn der Angeklagte weiterhin schweigt, ist die Kammer in ihrem Urteil auf zwei Sachverständige angewiesen. Es sind außerdem 23 Zeugen geladen.

Bei den Justizbehörden ist der Wohnsitzlose kein Unbekannter. Es gibt etliche Urteile gegen ihn wegen diverser Gewaltdelikte. Ein Tötungsfall war bisher aber noch nicht dabei. Bis Ende Oktober saß der 60-Jährige in Uelzen in Strafhaft. Darum hatten die Ermittler auch einen Gen-Code des Vorbestraften in der Datenbank. So kam die Polizei auf ihn, sie fand eine DNA-Spur am Heilbronner Tatort.

 

 


 
Nach oben  Nach oben