Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
Heilbronn - Ab 1. Januar 2013 dürfen Fahrzeuge mit gelber Plakette nicht mehr in der Umweltzone von Heilbronn fahren. Das teilte jetzt das Regierungspräsidium als Abschlussergebnis der Fortschreitung des Luftreinhalteplanes mit.
Grenzwerte
„Das Fahrverbot in der Umweltzone Heilbronn ist aufgrund der 2008 bis 2010 gemessenen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) rechtlich geboten“, sagte Pressesprecher Peter Zaar gegenüber der Heilbronner Stimme. Die Jahresmittelwerte bei Stickstoffdioxid bewegten sich in diesem Zeitraum bei 71, 77 und 73 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, bei Feinstaub wurden an 32, 46 und 63 Tagen erhöhte Werte gemessen. Maximal sind 35 Überschreitungstage zulässig.
„Um zu einer dauerhaften Verbesserung der Luftqualität in Heilbronn zu kommen, wurde die Einführung eines Fahrverbots für Fahrzeuge mit gelber Plakette ab 2013 als weitergehende Luftreinhaltemaßnahme festgesetzt“, begründete Zaar die Entscheidung des Regierungspräsidiums. Die nach der öffentlichen Auslegung des Entwurfs bis einschließlich 6. Juli eingegangenen Stellungnahmen zum Planentwurf seien „eingehend geprüft und angemessen berücksichtigt“ worden. „Im Ergebnis ergaben sich gegenüber dem öffentlich ausgelegten Planentwurf keine Änderungen“, sagte Peter Zaar.
Bußgeld und Punkt
Die Heilbronner Umweltzone ist seit 2009 in Kraft. Sie gilt für die Innenstadt und die meisten Stadtteile, mit Ausnahme von Kirchhausen und Biberach. Freie Fahrt haben sämtliche Fahrzeuge auf der Neckartalstraße und in den meisten Industriegebieten. Die grüne Plakette gilt unbefristet. Fahrzeuge mit roter Plakette dürfen nur noch bis Ende 2011 einfahren. In Heilbronn sind aktuell 4830 gelbe und rund 1400 rote Plaketten registriert. Wer ohne Plakette in die Umweltzone fährt, kann mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt werden.
Die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Heilbronn einschließlich einer Darstellung des Ablaufs des Beteiligungsverfahrens und der Gründe und Erwägungen, auf denen die getroffene Entscheidung beruht, kann ab dem 29. August auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter www.rp-stuttgart.de eingesehen werden. In der Zeit vom 29. August bis 11. September liegt der endgültige Plan bei der Stadt Heilbronn, Planungs- und Baurechtsamt, Infothek des Service-Centers im Erdgeschoss, Cäcilienstraße 45, aus.