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„Es war eine brutale Tat, aber keine Hinrichtung“

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Als „klassischen Fall eines Totschlags“ hat Staatsanwalt Christoph Meyer das Eifersuchtsdrama von Bad Friedrichshall bewertet - 14 Jahre Haft gefordert

Der Tatort in Bad Friedrichshall: Spurensicherer beenden ihre Arbeit. Rund sieben Stunden nach den tödlichen Schüssen stellte Franz K. sich der Polizei.
          Fotos: Dirks
Der Tatort in Bad Friedrichshall: Spurensicherer beenden ihre Arbeit. Rund sieben Stunden nach den tödlichen Schüssen stellte Franz K. sich der Polizei. Fotos: Dirks
Als „klassischen Fall eines Totschlags“ hat Staatsanwalt Christoph Meyer das Eifersuchtsdrama von Bad Friedrichshall gestern bewertet und 14 Jahre Haft für den angeklagten Polizisten Franz K. gefordert. Weil K. seine Ehefrau und deren Liebhaber im Februar mit 17 Schüssen aus seiner Dienstwaffe erschossen hat, steht der Polizeihauptmeister seit dem 4. Oktober vor dem Schwurgericht.

In seinem Plädoyer stufte der Staatsanwalt die Tat als „sinnloses Töten“, als „brutal ausgeführte Tat“ ein. Eine skrupellose Hinrichtung war das Vorgehen für Meyer jedoch nicht. Einen Ausbruch der Emotionen aus „begründeter Eifersucht“ sah der Staatsanwalt in den 17 Schüssen.

In der Tatnacht hatte Franz K. seine Ehefrau Elke und deren Freund schlafend im Wohnzimmer entdeckt. Auf seine Nachfrage bestätigten sie ihm ihr intimes Verhältnis. K. ging ins Schlafzimmer. Er konnte nicht schlafen. Als er wieder ins Wohnzimmer kam, sah er die beiden „in verfänglicher Position“, wie es der psychiatrische Gutachter formulierte. In seiner Dienststelle holte Franz K. seine Pistole und fünf Magazine. Im Hausflur fielen die tödlichen Schüsse. Kurze Zeit später rief er Polizisten an und gestand die Tat.

Staatsanwalt Christoph Meyer
Gereizte Stimmung Mordmerkmale wie Habgier, Heimtücke oder Mordlust schloss der Staatsanwalt aus. Die Vorgeschichte der Tat, die extreme Kränkung und Verletzung des Angeklagten, „kann kein niederer Beweggrund sein“, betonte Meyer. „Ich nehme ihm sogar ab, dass er seine Frau nach wie vor liebt.“ Das pauschale Geständnis wertete Meyer positiv. Dass Franz K. in der Tatnacht auch einen Schuss in Richtung seiner Stieftochter abgegeben hatte, bewertete er als strafverschärfend.

Für gereizte Stimmung im Gerichtssaal sorgte gestern Nebenklageanwalt Michael Kempt, der die Eltern der getöteten Elke K. vertritt. Kurz vor den geplanten Plädoyers stellte er sechs Beweisanträge und forderte unter anderem eine Nachtragsanklage wegen zweifachen Mordes. Niedere Beweggründe sah er in den zwei Kopfschüssen, die die Opfer trafen. Von einer „Hinrichtung“ sprach Kempt. Ein Rechtsmediziner hatte in der Vorwoche dagegen ausgeführt, dass die Kopfschüsse auch in der Fallbewegung der Opfer entstanden sein können. Das Gericht lehnte alle Anträge ab. Mehrfach ermahnten die Richter den Nebenklageanwalt zudem, weil er „falsche und suggestive“ Aussagen treffe.

Als gefühlsmäßig stark gehemmten, depressiven Menschen beschrieb der psychiatrische Gutachter den Angeklagten. Eine „leichte bis mittlere depressive Episode“ attestierte er Franz K. im Tatzeitraum. Die Realität habe er aber noch wahrnehmen können. Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit schloss der Gutachter aus. „Emotional erschüttert“ sei Franz K. vor den Schüssen gewesen. Hinweise auf einen gravierenden Kontrollverlust sah der Sachverständige aber keine. Dazu habe K. in der Gesamtschau zu rational gehandelt.

Weitere Plädoyers folgen am Montag. Ein Urteil soll am Mittwoch fallen.

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