Keine Vergnügungsstätte im „Rauhen Stich“
Gemeinderat gegen Antrag einer Eventmanagement-Firma
Talheim So einhellig sind die Meinungen im Talheimer Gemeinderat selten: Die Gemeinde wird gegenüber dem Landratsamt Heilbronn eine deutlich ablehnende Stellungnahme dazu abgeben, ob im Gewerbegebiet „Rauher Stich II“ ein Event-Management-Unternehmen das ehemalige Verwaltungsgebäude einer Firma als Veranstaltungsort nutzen darf. Sie liegt damit auf einer Linie mit Bürgern, die in der Nachbarschaft wohnen.
Die Situation ist etwas verzwickt: Der Bebauungsplan „Rauher Stich II“ stammt aus dem Jahr 1974. Nach der damals gültigen Baunutzungsverordnung wäre im Gewerbegebiet eine Vergnügungsstätte grundsätzlich zulässig, nach der gegenwärtigen Verordnung von 1990 aber nicht mehr.
Die Eventmanagement-Firma hat beantragt, in einem ehemaligen Verwaltungsgebäude öffentliche Veranstaltungen - Messen, Geburtstage, Hochzeiten, Tanzveranstaltungen und Firmenfeiern - durchzuführen. Was das bedeutet, berichtete Hauptamtsleiterin Inga Mollerus: Der Firma war schon einmal im Wege einer Einzelfall-Regelung erlaubt worden, dort eine Disco zu veranstalten. Das Ergebnis: Von den Anwohnern gingen Beschwerden über Lärmbelästigung auch um 4 Uhr morgens ein, umliegende Grundstücke waren verunreinigt worden. Außerdem fehlen Parkplätze und innen liegende Toiletten, die durch einen Toilettenwagen ersetzt werden sollen.
Einhellig war das Gremium mit Annette Schorndorfer-Georgi (CDU) der Meinung: „Das kann man den Leuten nicht zumuten.“ Eberhard Nehr (SPD) vermutete, dass der Antrag auf einen Disko-Betrieb hinauslaufe. Alle waren dagegen, so etwas in einem Gewerbegebiet, in dem auch Menschen wohnen, zu genehmigen.
Stimme.de