„Gema“ in die Knie gezwungen
Böckinger Ring setzt sich durch
Von Carsten Friese
Mit selbstherrlichen Obrigkeiten haben die Böckinger schon seit Urzeiten ein Problem. Diese widerspenstigen Gene hat nun auch die große „Gema“ deutlich zu spüren bekommen. Mit einer Klage hat die „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ den Böckinger Ring überzogen. Weil er beim Böckinger Dorfplatzfest angeblich Musik und Bühnenshow zunächst nicht ordnungsgemäß angemeldet und später viel zu wenig gebührenpflichtige Beschallungsfläche angegeben habe.
1731 Euro forderte die Gema im August nach. Der Ring legte Einspruch ein. Die Gema konterte mit Zuschlägen, Mahngebühren, Anwaltskosten, Zins und Zinseszins. Am Ende standen 2200 Euro als Forderung im Raum.
„Absolut überzogen“, stemmte sich nicht nur der Ring-Vorsitzende Georg Link gegen die Gebührengesellschaft mit Hauptsitz in München und Berlin, die die Rechte der Musikschaffenden vertritt und im Jahr 2005 Einnahmen von rund 850 Millionen Euro verbuchte.
Zahn um Zahn, dachte sich der Zusammenschluss der Böckinger Vereine, und nahm sich ebenfalls einen Anwalt. Die Anmeldung des Dorfplatzfests bei der Gema habe zuvor „schon immer“ die Heilbronn Marketing GmbH übernommen. Der Zusatz „im Auftrag des Böckinger Rings“ liege schwarz auf weiß vor. „Wir zahlen nicht“, war die standhafte Losung, mit der die Böckinger auch auf die Klage der Gema vor dem Heilbronner Amtsgericht reagierten. Jetzt, fast drei Jahre nach dem ersten Mahnschreiben, sollte der Gerichtsstreit nun stattfinden. Von der Gema kommt niemand. „Die Klage wurde zurückgenommen“ erhielt der Böckinger-Ring in dürren Worten drei Tage vorher eine Abladung vom Amtsgericht.
So ganz kann Georg Link „die Sturheit“ der Gesellschaft nicht verstehen. Jetzt ist er auch mit Blick auf die eigenen Anwaltskosten beruhigt. Wer eine Klage zurücknehme, „muss auch die Kosten der Gegenpartei bezahlen“.