Lesezeichen setzen Merken

Bebauungsplan "Ilsfeld Ost" angepasst

  
Erfolgreich kopiert!

Ilsfeld - Freizeiteinrichtungen wie das Freibad, die Tennisplätze, aber auch die großen Supermärkte wie Kaufland, Lidl und noch andere Geschäfte befinden sich im Gebiet "Ilsfeld Ost". Das Gewerbegebiet ist zwar so gut wie überbaut, und doch ist es notwendig, das Planungsrecht anzupassen.

Von unserer Redakteurin Angela Groß

In die Jahre gekommen ist dieser Kaufland-Markt in Ilsfeld. Ein Neubau am gleichen Standort ist geplant. 
Foto: Archiv/ Berger
In die Jahre gekommen ist dieser Kaufland-Markt in Ilsfeld. Ein Neubau am gleichen Standort ist geplant. Foto: Archiv/ Berger

Ilsfeld - Freizeiteinrichtungen wie das Freibad, die Tennisplätze, aber auch die großen Supermärkte wie Kaufland, Lidl und noch andere Geschäfte befinden sich im Gebiet "Ilsfeld Ost". Das Gewerbegebiet ist zwar so gut wie überbaut, und doch ist es aus verschiedenen Gründen notwendig, das Planungsrecht anzupassen. Darüber informierte sich der Gemeinderat, jedoch, ohne groß in die Diskussion einzusteigen.

Die Situation in "Ilsfeld Ost" hat sich punktuell sowieso verändert. Dort, wo früher der Campingplatz war, ist mittlerweile die Tennisanlage. Das Gebiet der früheren Tennisanlage wurde im Zuge der Sanierung des Freibads dessen Außenanlagen zugeschlagen. Hier wird der Bebauungsplan an die realen Verhältnisse angepasst.

Der Gemeinde war es außerdem wichtig, künftig zu unterbinden, dass neue Vergnügungsstätten (Spielhallen und Diskotheken) entstehen. Das Gewerbegebiet soll weiter hauptsächlich für Handel, Handwerk und Produktion da sein.

Ins Spiel kam außerdem der Erweiterungswunsch von Kaufland (ehemals Handelshof). Ein Neubau am gleichen Standort des nicht mehr zeitgemäßen und momentan 2800 Quadratmeter umfassenden Marktes ist geplant. Um Entwicklungsmöglichkeiten zu gewährleisten und Planungssicherheit zu schaffen, werden in diesem Gebiet nun neu zwei Sondergebiete für großflächigen Einzelhandel festgesetzt.

Im Entwurf zum jetzigen Bebauungsplan ist im Sondergebiet 1 (entspricht dem Kaufland-Standort) Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von bis zu 3610 Quadratmeter zulässig. Innerhalb dieser Obergrenze sind Konzessionäre mit einer maximalen Verkaufsfläche von 105 Quadratmetern erlaubt. Im Sondergebiet 2 (entspricht dem Lidl-Standort mit aktuell einer Fläche von 900 Quadratmetern) ist Lebensmitteleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von bis zu 1000 Quadratmetern erlaubt.

Der Planentwurf des Büros Käser/Reiner/Koch wird erneut ausgelegt - mit Öffentlichkeitsbeteiligung.

  Nach oben