Vierter Verhandlungstag: Blutspuren analysiert (15.04.2010)
Heilbronn - Vierter Verhandlungstag im Mordfall Neulautern vor dem Heilbronner Landgericht. Vor der 3. Schwurgerichtskammer muss sich seit Mitte März Matthias F. (49) verantworten. Er soll im August 2009 seine Nachbarin, die 69-jährige Rentnerin Britta Bornemann, in ihrer Ferienwohnung in Wüstenrot-Neulautern brutal ermordet haben.
Die Kammer verlas zwei rechtsmedizinische Gutachten zum Todeszeitpunkt. Daraus ging hervor, dass Britta Bornemann noch gelebt hat, als Matthias F. die meisten Schnitte am Oberkörper und im Schambereich setzte. Der Kreislauf sei allerdings „nur noch minimal ausgeprägt“ gewesen, heißt es in einem der Gutachten. Der Rechtsmediziner wird allerdings erst am 5. Mai vor Gericht aussagen.
Fotos
Anschließend erläuterte ein Sachverständiger vom rechtsmedizinischen Institut der Universität München seine Ergebnisse zum Blutspurenbild in der Wohnung. Dazu projizierte er Fotos vom Tatort auf eine Leinwand im Gericht. Zu sehen war Blut am Bett, an Wänden, an der Decke, auf dem Nachttisch, auf Fußboden, Waschbecken und an Tür und Türrahmen zum Schlafzimmer. Spuren auch im Flur: auf dem Boden und an einem Schrank.
Das Resümee des Gutachters: Das „Schlagzentrum“ sei im Bett gewesen. Es gebe „massive Blutantragungen auf Kissen und Decke“, erklärte er. „Das ist wirklich eine Menge Blut“, sagte er. Auch die Blutspritzer in unmittelbarer Nähe des Bettes ließen diesen Schluss zu.
Angriff
Am plausibelsten stellt sich nach Ansicht des Sachverständigen der Handlungsablauf an jenem Augustabend so dar, dass der erste Angriff auf Britta Bornemann im Bett erfolgte. Anschließend sei sie wahrscheinlich in den Flur gelangt und wieder zurück ins Schlafzimmer. Dort fügte Matthias F. der Frau auf dem Fußboden die Schnitte zu.
Stoisch und scheinbar unberührt beobachtete der Angeklagte die Bilder. Auf die Frage von Richter Roland Kleinschroth, wie er sich fühle, wenn er die Fotos sehe, antwortete Matthias F.: „Ich kann normalerweise kein Blut sehen.“
Als „meistens recht ruhig“ bezeichnete auch einer der Vernehmungsbeamten den Angeklagten. Nur wenige Male habe Matthias F. Emotionen während seiner polizeilichen Aussagen gezeigt. Als es um die Schläge gegen das Opfer ging, sei er kurz laut geworden. Als er zu den Schnitten mit dem Messer befragt wurde, habe er die Hände vors Gesicht gehalten und sei weinerlich gewesen. „Sonst saß er ruhig da, so wie er jetzt da sitzt“, beschrieb der Polizist den Angeklagten. „Wir hatten den Eindruck, dass ihm die Vernehmungssituation nicht unangenehm war.“
Das wollte Matthias F. so allerdings nicht stehen lassen. „Ich fühlte mich unwohl. Es ist schon auch laut zugegangen und heftig“, sagte er. „Es war auch eine heftige Tat“, entgegnete der Vorsitzende Richter Norbert Winkelmann.

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