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Urteil gegen Volksbank weckt Hoffnung bei Geschädigten

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Möckmühl - Kommen auf die Genossenschaftsbanken der Region massive Schadensersatzzahlungen zu? Das Landgericht Heilbronn hat die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt jetzt zu einer Zahlung von 22 400 Euro verklagt.

Von Werner Tewes
Möckmühl - Kommen auf die Genossenschaftsbanken der Region massive Schadensersatzzahlungen zu? Das Landgericht Heilbronn hat die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt jetzt zu einer Zahlung von 22.400 Euro verklagt. Grund dafür sind Beteiligungen an Immobilienfonds, die das Institut Mitte der 1990er Jahre an Kunden verkauft hatte und deren Wert inzwischen gegen Null tendiert. Das Problem ist indes viel größer, als die auferlegte Summe erahnen lässt. Denn im Hintergrund laufen etliche Rechtsstreitigkeiten in gleicher Sache. Mehrere Genossenschaftsbanken sind betroffen. Von Gesamtforderungen in Millionenhöhe ist die Rede.

Das Schreckgespenst geht bereits seit geraumer Zeit um und es hört auf den Namen DG Immobilienfonds. Mitte der 1990er begannen zahlreiche Genossenschaftsbanken, mit diesem Produkt an ihre Kunden heranzutreten. Das Versprechen seinerzeit lautete: Mit einer Beteiligung stehe im Alter eine ordentliche Zusatzrente zur Verfügung. Mindestens zwölf dieser Immobilienfonds sind inzwischen allerdings so gut wie pleite. Etliche Anleger haben dadurch ihr Geld verloren. Der Vorwurf, den sie den Banken machen: Die Aufklärungspflicht bei der Beratung sei damals verletzt worden, nie sei von einem Totalverlust die Rede gewesen.

Laut der Bremer Anwaltskanzlei Hahn, die die Sammelklagen betreut, sind die Pleiten der Fonds zudem "hausgemacht und keineswegs auf (...) eine negative Entwicklung des Immobilienmarktes zurückzuführen". Bislang wiesen die Gerichte die Klagen jedoch meist ab. Das Landgericht Heilbronn hat jetzt im Falle des DG-Fonds 26 allerdings überraschend einer Schadensersatzforderung stattgegeben.

22.400 Euro plus Zinsen soll die Volksbank Möckmühl-Neuenstadt zahlen. Im Urteil heißt es tatsächlich, dass die Genossen ihren Beratungspflichten nicht nachgekommen seien. Auch sei nicht auf Vermittlungsprovisionen hingewiesen worden, die die Bank für das Geschäft erhalten habe. Daraus ergebe sich ein Interessenskonflikt. Es sei möglich, dass die Bank sich weniger vom Kundeninteresse als von ihrem Interesse an Provisionen habe leiten lassen.

Rainer Schwab, Vorstand der Bank, ist sich zwar "sicher, dass wir unsere Kunden immer richtig beraten haben". Aber zu beweisen, dass die Beratung in den 90ern korrekt abgelaufen sei, sei schwierig nach so langer Zeit, sagt der Volksbanker. "Wir werden mit hoher Wahrscheinlichkeit vor die nächste Instanz treten", kündigt er bereits Revision gegen das Heilbronner Urteil an.

Gelassenheit

Zu hören ist, dass das Urteil auch bei anderen Genossenschaftsinstituten in der Region für Überraschung gesorgt hat. Allerdings bleibt man in den meisten Häusern gelassen. Aus der Volksbank Heilbronn etwa heißt es, dass man keine Schadensersatzforderungen auf sich zukommen sieht. "Wir haben immer richtig beraten", ist der Leiter des Vermögensmanagements, Martin Oberhardt, überzeugt. Rund 50 Kunden der größten Genossenschaftsbank der Region waren an den DG Immobilienfonds beteiligt. Inzwischen, so Martin Oberhardt, habe man sich mit den meisten Geschädigten außergerichtlich geeinigt.

Dass das Problem damit nicht aus der Welt ist, ist indes klar. Schließlich hatten auch noch etliche andere Volksbanken der Region die entsprechenden DG Immobilienfonds verkauft. Bundesweit sind nach Angaben der Kanzlei Hahn gut 22 000 Anleger von den Verlusten betroffen. Der Schaden summiere sich auf etwa 500 Millionen Euro. Wie es in der Region Heilbronn konkret aussieht, ist freilich ungewiss. Nach Informationen der Heilbronner Stimme gibt es allerdings auch hier Kunden, die Verluste in Millionenhöhe erlitten haben.


Anmerkung der Redaktion: Zu diesem Artikel über mögliche Schadensersatzzahlungen der Volksbank Möckmühl-Neuenstadt hatten wir irrtümlicherweise ein Foto der Raiffeisenbank Neudenau veröffentlicht. Die Raiffeisenbank Neudenau steht in keinerlei Zusammenhang mit den oben genannten Sachverhalten. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen!

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