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Streit um Betriebsrente im Kernkraftwerk

  
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Neckarwestheim/Heilbronn - Neun Mitarbeiter klagen gegen Top-Fit-Programm

Von Manfred Stockburger

Neckarwestheim/Heilbronn - „Top Fit“ hieß das Sparprogramm, das der damalige EnBW-Chef Utz Claassen 2004 den Mitarbeitern des Südwest-Stromversorgers verordnete. Die meisten Themen von damals haben sich längst erledigt - längst arbeiten die Beschäftigten des Unternehmens zum Beispiel wieder ihre normale Arbeitszeit, die ohne Lohnausgleich verkürzt worden war.

Für neun Beschäftigte des Neckarwestheimer Atomkraftwerks ist das Thema aber nicht erledigt: Sie fühlen sich durch das damalige Sparprogramm so benachteiligt, dass sie vors Heilbronner Arbeitsgericht gezogen sind. Sie alle waren zwischen 2000 und 2003 von den Stuttgarter Neckarwerken nach Neckarwestheim gewechselt - ihre betriebliche Altersversorgung war aber bei den Neckarwerken geblieben. Konzernweit hat das Top-Fit-Programm in die Altersversorgung eingegriffen. Auch für die Neun, die vorher beim Kohlekraftwerk in Walheim beschäftigt gewesen waren, bedeutete dies, dass ihre künftigen Bezüge gekürzt wurden.

Was die Kläger besonders ärgert ist, dass sie auf diese Weise schlechter gestellt seien als alle anderen Beschäftigten des Atomkraftwerks: Auch die neue, gekürzte GKN-Altersversorgung, so erklärt ihr Anwalt Uwe Melzer, sei besser als das, was seinen Mandanten zustehe. Wie groß der Unterschied ist, hänge von den individuellen Arbeitsbiografien der Kläger ab.

Vor dem Arbeitsgericht wurde der Fall jetzt verhandelt. „Die Kläger vergleichen Äpfel mit Birnen“, sagte EnBW-Jurist Gernot Falter. Und schließlich hatten jeweils die Betriebsräte alle relevanten Verträge abgezeichnet. Kläger-Anwalt Uwe Melzer hält kräftig dagegen: „Hier wird um jeden Cent gefeilscht, und Claassen bekommt bis 2026 etwa 400 000 Euro im Jahr.“

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