Stadt oder Land? Das ist künftig die Frage
Region Heilbronn - Ein Blick aufs Autokennzeichen genügte und man wusste anhand der Ziffern- oder Zahlenkombination, ob ein Stadt- oder ein Landkreisbewohner vor einem herfuhr. Das geht künftig nicht mehr. Ab 1. September darf man bei einem Umzug zwischen der Stadt und dem Landkreis Heilbronn sein Kennzeichen behalten. Eine Verordnung des Stuttgarter Innenministeriums macht es möglich.

Region Heilbronn - Ein Blick aufs Autokennzeichen genügte und man wusste anhand der Ziffern- oder Zahlenkombination, ob ein Stadt- oder ein Landkreisbewohner vor einem herfuhr. Das geht künftig nicht mehr. Ab 1. September darf man bei einem Umzug zwischen der Stadt und dem Landkreis Heilbronn sein Kennzeichen behalten. Eine Verordnung des Stuttgarter Innenministeriums macht es möglich.
„Verwaltungsvereinfachung für die Behörden zum einen und Geldersparnis für den Fahrzeughalter zum anderen“, nennt Landkreispressesprecher Hubert Waldenberger die Gründe.
Bedingung ist, dass man auch nach dem Umzug Halter dieses Fahrzeugs bleibt und das Auto zwischendurch nicht außer Betrieb gesetzt wurde. Umschreiben lassen auf die neue Adresse muss man das Fahrzeug auch weiterhin. Sonst droht ein Bußgeld. Für die Ummeldung braucht die Zulassungsstelle die bisherigen Kfz-Kennzeichen, die kompletten Fahrzeugpapiere, eine Versicherungsbestätigung in Form einer Referenznummer sowie den aktualisierten Personalausweis.
Außer für Heilbronn gilt die Neuerung für fünf weitere Stadt- und Landkreise im Land mit gemeinsamen Ortskennzeichen: Freiburg-Landkreis Breisgau, Ulm-Landkreis Alb-Donau, Pforzheim-Enzkreis, Karlsruhe-Landkreis Karlsruhe und Heidelberg-Rhein-Neckar-Kreis. ub
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