Schweinle scheitert mit Klage gegen Land
Stuttgart - Der ehemalige Spediteur Gerhard Schweinle bekommt keine Haftentschädigung vom Land Baden-Württemberg. Das Stuttgarter Landgericht hat gestern eine Klage des Neudenauers auf Erstattung von 108 000 Euro abgewiesen.
Stuttgart - Der ehemalige Spediteur Gerhard Schweinle bekommt keine Haftentschädigung vom Land Baden-Württemberg. Das Stuttgarter Landgericht hat gestern eine Klage des Neudenauers auf Erstattung von 108 000 Euro abgewiesen. "Der geltend gemachte Schaden wurde nicht ausreichend nachgewiesen", sagte ein Gerichtssprecher.
Zweifel
Schweinle saß im Zuge eines Strafverfahrens zwischen März und Juni 2004 in Untersuchungshaft. Bisher hatte er lediglich 1122 Euro für die Zeit erhalten. Der Unternehmer wollte entgangene Geschäftsführerbezüge in Höhe von 83 000 Euro sowie Anwaltskosten wegen eines Arrestverfahrens einklagen. Für die Richter ist es allerdings "fraglich, ob das Geld tatsächlich ausbezahlt worden wäre", so der Sprecher der Justizbehörde. Die Firma, bei der Schweinle den Posten inne hatte, habe ohnehin kurze Zeit später Insolvenz angemeldet. Die Erstattung der Anwaltskosten wies das Gericht mit dem Hinweis ab, das Arrestverfahren sei nicht gegen den Kläger selbst eingeleitet worden.
Vor dem Stuttgarter Landgericht wird eine zweite Klage Schweinles verhandelt. Er fordert von einem Konkurrenten sowie von Bundesbehörden Schadensersatz in sechsstelliger Höhe für gekündigte Verträge. Er wirft der Spedition Betz vor, einen hohen Bundesbeamten bestochen zu haben, um ihm zu schaden. Der Prozess ist ins Stocken geraten, weil den Richtern die vorgelegten Beweise zu dünn waren.
Erfolg
Nachdem er in Untersuchungshaft gesessen hatte, wegen Steuerhinterziehung zu mehr als zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden war und seine Firma Pleite gemacht hatte, kämpft Gerhard Schweinle seit Jahren mit allen Mitteln für seine juristische Rehabilitation. Den größten Erfolg errang er im November 2009. Der Bundesfinanzhof hatte damals ein Urteil des Finanzgerichts Stuttgart bestätigt, dass das Heilbronner Finanzamt Schweinles Spedition 5,3 Millionen Euro an Umsatzsteuerschuld zurückbezahlen muss. Den Richtern fehlten die Beweise für die Schuld des Spediteurs bei komplexen Graumarktverkäufen von Mercedes-Neuwagen ins Ausland.