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Kliniken bekommen nicht mehr bezahlt

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Der Geschäftsführer der IKK Heilbronn, Wolfgang Wörner (Foto: privat), widerspricht den Gastroenterologen vehement : Eine in der Klinik

Wolfgang Wörner
Wolfgang Wörner

Der Geschäftsführer der IKK Heilbronn, Wolfgang Wörner (Foto: privat), widerspricht den Gastroenterologen vehement : Eine in der Klinik ambulant durchgeführte Magenspiegelung wird genauso bezahlt wie eine Untersuchung bei einem Facharzt, erklärt er im Gespräch mit Siegfried Lambert. Die Fachärzte verweigern diese Untersuchung seit Anfang Januar mit der Begründung, dass Krankenhäuser dafür mehr abrechnen können. Ausnahmen sind bislang nur Patienten der AOK.

Fachärzte schicken Patienten zur Magenspiegelung in die Klinik. Kann ein Krankenhaus wirklich mehr abrechnen?

Wolfgang Wörner: Nein, Krankenhausärzte und niedergelassene Ärzte bekommen für ambulant durchgeführte Magenspiegelungen dieselbe Vergütung. Gastroskopien werden bei niedergelassenen Ärzten im sogenannten Vorwegabzug vergütet und unterliegen damit nicht dem Regelleistungsvolumen. Das heißt, für Gastroskopien gibt es faktisch kein Budget und jeder Arzt bekommt jede Gastroskopie zu 100 Prozent bezahlt. Dies sind mit einer Grundpauschale derzeit 101,50 Euro.

Die Ärzte kritisieren die neuen Fallpauschalen als zu niedrig. Sind die Kassen zu geizig oder ist das eher ein Verteilungsproblem?

Wörner: Die Situation in Baden-Württemberg ist vom Gesetzgeber auf Bundesebene verursacht. Mittel der Krankenkassen fließen in andere Bundesländer ab. Dennoch ist der Südwesten bei der ärztlichen Vergütung weiter mit führend. Die Versorgung der Versicherten ist mit dieser Vergütung ausdrücklich sichergestellt. Um Verwerfungen bei der Honorarverteilung zwischen einzelnen Arztgruppen entgegenzuwirken, sollen die Honorarverluste für einzelne Ärzte im Land auf maximal fünf Prozent begrenzt werden.

Wie sollen Patienten reagieren, denen Leistungen wie eine Magenspiegelung vorenthalten werden?

Wörner: Ein Arzt darf grundsätzlich medizinisch notwendige Leistungen nicht verweigern. Dies würde einen klaren Vertragsverstoß bedeuten. Versicherte, die dennoch davon betroffen sind, sollten sich umgehend mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

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