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Kirchliche Trauung auch ohne Standesamt

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Region Heilbronn - Es hat schon seinen Reiz, sich nur vor Gott das Ja-Wort zu geben und das ganze weltliche Drumherum wegzulassen. Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.

Von Laura Curtze
Eine Trauung ohne Standesamt will wohl überlegt sein. Foto: dpa
Eine Trauung ohne Standesamt will wohl überlegt sein. Foto: dpa  Foto: colourbox.com (MAXPPP)
Region Heilbronn - Es hat schon seinen Reiz, sich nur vor Gott das Ja-Wort zu geben und das ganze weltliche Drumherum wegzulassen. Einen praktischen, weil finanziellen Vorteil kann die rein kirchliche Trauung auch noch haben: Dann nämlich, wenn ein Witwer oder eine Witwe trotz Wiederverheiratung ihren Anspruch auf Hinterbliebenenrente retten wollen. Ab 1. Januar 2009 ist sie deshalb erlaubt: die kirchliche Hochzeit ohne amtlichen Trauschein.

Nach bisherigem Recht ist beides nur in Kombination möglich. Paare, die den kirchlichen Segen und die Witwenrente gleichzeitig haben wollten, mussten bisher ins Ausland reisen: In Österreich beispielsweise ist die kirchliche Hochzeit auch heute schon ohne amtliche Urkunde möglich. Uwe Scharfenecker, katholischer Dekan in Heilbronn und Neckarsulm, erinnert sich, dass er selbst schon Heiratswillige ins Nachbarland geschickt hat.

Allerdings signalisiert die evangelische Kirche in Deutschland bereits, dass sie an der alten Regelung festhalten will. Otto Friedrich, evangelischer Dekan in Heilbronn bestätigt: „Auch künftig kann die kirchliche Hochzeit nur in Ausnahmefällen vor der staatlichen Trauung vollzogen werden.“ Solch eine Ausnahme sei beispielsweise eine schwere Krankheit einer der beiden Lebenspartner, die zur Eile drängt. Friedrich hält den zivilrechtlichen Schutz der Ehe nach wie vor für wichtig.

Juristische Folgen

Eine kirchliche Trauung allein hat keine juristische Gültigkeit. Vor dem Gesetz gelten die Ehepartner als nicht verheiratet. Was das bedeutet, erklärt der Heilbronner Notar Rainer Stutz: „Es gibt dann keine gegenseitige Unterhaltspflicht.“ Zudem fallen der Versorgungs- und Zugewinnausgleich sowie die hohen gesetzlichen Freibeträge bei der Erbschaftssteuer weg. „Das sollte man sich genau überlegen“, mahnt Stutz.

Die Hinterbliebenenrente zu retten, kann gerade für ältere Paare wichtig sein. Für sie ist deshalb die rein kirchliche Trauung interessant. „Man könnte in der Kirche einfach feierlich dokumentieren, dass man zusammengehört“, überlegt Christel Reinsdorf, Vorsitzende des Heilbronner Vereins Senioren für Andere. „Aber ein Thema ist das bei uns momentan nicht. Die meisten haben sich damit nicht befasst.“ Trotzdem: „Wenn gläubige ältere Leute heiraten möchten, ohne die Rente zu verlieren, ist das sicherlich eine gute Möglichkeit.“

Ein Stück weiter ist die katholische Kirche. Dekan Uwe Scharfenecker: „Die Deutsche Bischofskonferenz ist gerade dabei, neue Richtlinien auszuarbeiten.“ Bis dahin müsste man bei einer kirchlichen ohne vorangegangene standesamtliche Trauung auf die Erlaubnis des Bischofs warten. „Das sollte aber unproblematisch sein“, beruhigt er.

Politikum

Auch die evangelische Kirche bemüht sich um eine praktikable Lösung. „Wir werden Alternativen suchen. Denkbar wäre eine persönliche Segnung mit kirchlicher Feier, anstelle einer richtigen Trauung“, überlegt Otto Friedrich.

Die neue Regelung hebt lediglich eine antiquierte Regelung aus dem Jahr 1876 auf: Die sah eine Strafe für Geistliche vor, wenn sie die kirchliche vor der amtlichen Trauung vornehmen. „Eigentlich eine einfache Sache, die in der Konsequenz aber zum Politikum wurde“, bedauert Friedrich.
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