Keine Wählernötigung von Kaco-Chef
Ermittlungen gegen Ralf Hofmann eingestellt
Neckarsulm - Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Ralf Hofmann eingestellt. Gegen den Chef der Neckarsulmer Kaco New Energy stand der Vorwurf der Wählernötigung im Raum. Hofmann hatte in einem Brief an seine Mitarbeiter für die Grünen geworben (wir berichteten).
"Anhaltspunkte für eine Straftat sind nicht gegeben", schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Verfügung. Nötigungsmittel seien nicht erkennbar. Hofmann habe keine Gewalt angewendet oder durch Missbrauch eines beruflichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses auf eine konkrete Wahlentscheidung hingewirkt. Es liege lediglich eine straflose Empfehlung vor. Selbst wenn einzelne Mitarbeiter einen subjektiven Druck empfinden sollten, sei dieser ohne Bedeutung, weil jeder Beschäftigte seine Stimme geheim abgeben könne.
Der CDU-Kandidat im Wahlkreis Neckarsulm, Dr. Bernhard Lasotta, hatte das Vorgehen Hofmanns mehrfach hart kritisiert und ihm einen Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erklärt: "Durch die Wahlempfehlung wurde nicht gegen die betriebsverfassungsrechtliche Neutralitätspflicht verstoßen." Lasotta betont auf Stimme-Anfrage, dass die CDU Hofmann nicht angezeigt habe. Laut Staatsanwaltschaft liegen zwei Anzeigen von Privatpersonen vor.