Internet-Abzocke mit falscher Nachbarschaftspost aus Dubai
Heilbronn - Eberhard Veihl ist Opfer von Internet-Abzockern geworden. Obwohl ihm die Behörden und die Verbraucherzentrale davon abgeraten haben, hat er nun doch völlig unberechtigte Forderungen bezahlt. Aus Furcht, noch mehr in die Kostenfalle zu tappen. Und weil die Heilbronner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen eine Firma in Dubai eingestellt hat, die ihn offensichtlich über den Tisch zog.

Heilbronn - Eberhard Veihl ist Opfer von Internet-Abzockern geworden. Obwohl ihm die Behörden und die Verbraucherzentrale davon abgeraten haben, hat er nun doch völlig unberechtigte Forderungen bezahlt. Aus Furcht, noch mehr in die Kostenfalle zu tappen. Und weil die Heilbronner Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen eine Firma in Dubai eingestellt hat, die ihn offensichtlich über den Tisch zog. Eberhard Veihls Kommentar: „Der Rechtsstaat kann solchen Gaunern offensichtlich nicht das Handwerk legen.“ Die Stuttgarter Verbaucherzentrale nennt die Einstellung des Verfahrens „einen Skandal“.
Alles fing mit einer E-Mail an den Heilbronner an. Er habe Post von einem Nachbarn erhalten, die mit einer PIN-Nummer über eine Internetseite abrufbar sei, hieß es darin. Alles gelogen, weiß Eberhard Veihl heute. Doch damals weilte sein Nachbar tatsächlich im Urlaub. Also öffnete er die Internetseite, fand zwar keine Nachricht, erhielt dafür aber einige Wochen später eine Rechnung über 52 Euro.
Veihl war nicht das einzige Opfer. Im Juli ging eine ganze Welle dieser Internet-Abzocke übers Land. Die Dubaier Firma und die Deutsche Inkassostelle, die die Forderungen einzutreiben versuchte, waren bei Verbraucherschützern und Polizei keine Unbekannten.
Rat befolgt
Eberhard Veihl folgte dem Rat von Polizei und Verbraucherzentrale, nicht zu zahlen, und zeigte die Dubaier Firma an. Zu seiner Überraschung stellte die Heilbronner Staatsanwaltschaft aber das Ermittlungsverfahren ein. Begründung: Ein strafbares Verhalten liege nicht vor. Ein weiterer Grund: Da die Firma sich in Dubai befinde, liege eine Auslandstat vor, die nicht der deutschen Strafgewalt unterliege.
Jetzt verstand Eberhard Veihl die Welt nicht mehr. Die Forderung der Inkassostelle an ihn belief sich in einer weiteren Mahnung auf mittlerweile 93 Euro. Aus Angst vor Pfändung zahlte er. Hätte er aber nicht müssen, kommentiert die Stuttgarter Verbraucherschutzzentrale. Da Eberhard Veihl wie so viele vorsätzlich getäuscht wurde, sei er keine Zahlungsverpflichtung eingegangen. Es sei ja auch kein Vertrag zustande gekommen, erklärt die Expertin Brigitte Sievering-Wichers. Auch wenn das strafrechtliche Verfahren eingestellt werde, sollten sich die Verbraucher nicht einschüchtern lassen. Denn zwischen Strafrecht und Zivilrecht bestehe ein Unterschied.
Nicht zahlen
Das sagt übrigens auch die Heilbronner Staatsanwaltschaft. Deren Pressesprecher Harald Lustig verteidigt die Einstellung des Verfahrens und empfiehlt dennoch, in Fällen wie in dem von Eberhard Veihl „nicht zu zahlen“.