In Würde sterben lassen: In Kliniken ist es Alltag

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Region Heilbronn - Auf Intensivstation wird jede Woche über heikle Frage beraten − Bei Notärzten erlebt Hospizarzt Unsicherheit

Von Carsten Friese
Wenn ein Leben auf Dauer nur noch an Maschinen möglich ist, stellt sich vor allem bei alten Menschen die Frage nach dem Sinn. Das BGH-Urteil zur passiven Sterbehilfe hat die Diskussion neu entfacht.Foto: dpa
Wenn ein Leben auf Dauer nur noch an Maschinen möglich ist, stellt sich vor allem bei alten Menschen die Frage nach dem Sinn. Das BGH-Urteil zur passiven Sterbehilfe hat die Diskussion neu entfacht.Foto: dpa

Region Heilbronn - Er hat es schon erlebt: Dass Angehörige verzweifeln, sogar in psychiatrische Behandlung müssen, weil sie es nicht mehr ertragen, ihren todkranken Vater "in einer entsetzlichen Verfassung begleiten zu müssen". Für Sigmund Jakob, den Palliativarzt im Weinsberger Franken-Hospiz, hat das jüngste Bundesgerichtshof-Urteil zum Thema Sterbehilfe eine ganz wichtige Bedeutung. Er glaubt, dass es ein Zeichen ist, um Ärzte "wachzurütteln", die Hochleistungstechnik der modernen Medizin nicht über die Würde eines todkranken Menschen zu stellen.

Technikglaube

Ein Münchener Anwalt war vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen worden, nachdem er einer Mandantin geraten hatte, den Ernährungsschlauch ihrer seit Jahren im Wachkoma liegenden Mutter gegen die Anordnung des Pflegeheims durchzuschneiden. Menschenwürdiges Sterben ist damit in ein höchstrichterliches Urteil gegossen; das Abschalten von Hilfsgeräten als erlaubte passive Sterbehilfe untermauert, wenn es dem Willen von Patienten und Angehörigen entspricht.

Jakob hat mehrfach die Unsicherheit bei Notärzten erlebt, die bei ihm nachfragen, was sie tun sollen − "obwohl eine Patientenverfügung auf dem Tisch lag". Das Argument, der Sterbevorgang habe noch nicht begonnen, hat er öfter gehört. Jakob hat den Eindruck, dass gerade Hausärzte eher dazu tendieren, "wenn man die Technik hat, setzen wir sie auch ein". Die Einstellung, Menschen bei unheilbarer Krankheit oder definitiv erloschenen Gehirnfunktionen in Würde sterben zu lassen, sei nicht allzu verbreitet. "Irgendwann muss ein Arzt die Endlichkeit erkennen", sagt er. Und erzählt den Fall, dass ein Wachkomapatient zum dritten Mal wegen einer Lungenentzündung mit Blaulicht in die Intensivstation gefahren wurde. "Übertrieben", sagt er dazu. Weil es "auch ein Recht auf natürliches Sterben gibt".

Abschalten

Noch mehr Rechtssicherheit − das ist für SLK-Oberarzt Dr. Urs Riemann das Positive an dem BGH-Urteil. An der Praxis in den SLK-Kliniken ändere es jedoch nichts. "Man durfte auch vorher zum Beispiel eine Beatmung beenden, wenn es dem Willen des Patienten entsprochen hat", sagt der Vorsitzende des SLK-Ethikkomitees. Und zwar unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung. Seit 2009 sei es im Gesetz "ganz klar geregelt", dass der Patientenwille einen großen Stellenwert hat. Die Entscheidung, Beatmungsgeräte abzuschalten oder die künstliche Ernährung einzustellen, sei auf einer Intensivstation mehrmals pro Woche erforderlich. Grundlage seien immer Gespräche mit den Patienten oder − wenn sie nicht mehr ansprechbar sind − mit ihren Stellvertretern. "Wir brechen dann ab, wenn ein Konsens vorhanden und der Nutzen einer Therapie nicht erkennbar ist", sagt Riemann. Eine Patientenverfügung erleichtert Angehörigen die Entscheidung. Sagen sie, der Patient habe früher geäußert, im schwerkranken Zustand nicht weiter von Maschinen abhängig sein zu wollen, hinterfragen die Ärzte die Hintergründe. Riemann: "Ein Hinweis auf ein beiläufiges Vier-Augen-Gespräch reicht da nicht aus."

Eingeschlafen

Der Wunsch zu sterben wird selten unmittelbar geäußert. Meist entwickle er sich im Gespräch darüber, dass eine Therapie nichts mehr nützt. An der Hand eines Menschen zu sterben, in ruhiger Atmosphäre, könne gerade für sehr Kranke würdevoll sein, sagt der Oberarzt. Er verweist auf eine 85-jährige Patientin, die vor einigen Wochen mit Nierenversagen in die Klinik kam. Sie wollte aufgrund eigener Erfahrungen nicht an Dialysegeräte angeschlossen werden und sei im Beisein ihrer Angehörigen "völlig ruhig eingeschlafen".

Sigmund Jakob
          Foto: Archiv/Kempf
Sigmund Jakob Foto: Archiv/Kempf
Urs Riemann
          Foto: SLK
Urs Riemann Foto: SLK
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