Renten in der Steuerpflicht?
Telefonaktion: Große Nachfrage zur Steuerproblematik bei Renten und Altersvorsorge. Die Experten konnten viele Anrufer beruhigen.
Heilbronn - Seit vergangenem Herbst erhalten die Finanzämter Millionen von Rentenbezugsmitteilungen. Viele Ruheständler fragen sich seitdem, ob sie auch eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen müssen. Hinzu kommt, dass viele Vorsorgesparer und Rentner wegen der Euro-Krise verunsichert sind. Unsere Experten konnten am Telefon vielen Lesern ihre Besorgnis nehmen: Zwar sind Renten generell steuerpflichtig – aber ein Großteil der Senioren ist nicht betroffen. Wie gesetzliche, private und betriebliche Renten besteuert werden und welche Varianten der Altersvorsorge Steuervorteile und Sicherheit bieten - darüber informierten Steuer-, Renten- und Versicherungsexperten. Am Telefon: Jürgen Backhaus vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL), Norbert Winzek vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und Ulrich Fiedler von der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV B-W).
Frage: Wann besteht die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt zu bekommen? Wie lange gilt diese?
Antwort: Sie können eine Nichtveranlagungsbescheinigung dann erhalten, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrages liegt. Dafür könnten Sie einmalig eine Steuererklärung abgeben, um feststellen zu lassen, dass Sie nicht steuerpflichtig sind. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung gilt in der Regel für drei Jahre oder so lange sich Ihre steuerliche Situation nicht ändert. Soll heißen, die Bescheinigung ist kein Freibrief. Wenn Sie beispielsweise plötzlich zu anderem Einkommen gelangen, fällt trotz Nichtveranlagungsbescheinigung eine Steuerschuld an.
Frage: Ist denn der steuerliche Grundfreibetrag unterschiedlich hoch?
Antwort: Er ist für alle Bürger gleich hoch – für Ehepaare gelten die doppelten Beträge. Der Grundfreibetrag blieb zuletzt über Jahre unverändert, wurde aber in der jüngsten Vergangenheit zweimal heraufgesetzt. Dabei versteht man unter dem Grundfreibetrag für das Einkommensteuerverfahren jenes maximale Einkommen pro Jahr, das nach Abzug aller abzugsfähigen Beträge einkommensteuerfrei bleibt. Das heißt im Umkehrschluss: Wer oberhalb dieses Freibetrages liegt, muss Einkommensteuer zahlen. Für 2009, für das jetzt das Einkommensteuerverfahren läuft, lag der Freibetrag für Alleinstehende noch bei 7.834 Euro, Für die Einkommensteuerberechnung in diesem Jahr und wahrscheinlich auch in den kommenden Jahren liegt der Grundfreibetrag bei 8.004 Euro. Bei Verheirateten sind es dann 16.008 Euro.
Frage: Wir haben zusammen 1.600 Euro monatlich an Rente. Das sind dann 19.200 Euro im Jahr. Damit liegen wir doch bereits deutlich über dem doppelten Betrag für Verheiratete. Sind wir damit steuerpflichtig?
Antwort: Nein - nicht automatisch. Bei der Einkommensteuerberechnung ist es so: Es werden zunächst alle Einkünfte zusammengezählt – also Renten und Zusatzrenten, Kapitalvermögen, Bezüge aus einem Nebenjob oder aus Vermietung und Verpachtung. Davon werden steuermindernde Ausgaben abgezogen, zum Beispiel Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, andere Versicherungsbeiträge, eventuell auch Aufwendungen für Medikamente und Praxisgebühren. Abgezogen werden auch Pauschbeträge für schwerbehinderte Menschen, die von der Schwere der Behinderung abhängen. Wenn Sie dann
nach Abzug aller anrechenbaren Ausgaben unterhalb des Freibetrages liegen, fällt keine Steuerschuld an. Das dürfte bei Ihnen der Fall sein.
Frage: Muss denn meine Mutter tatsächlich jetzt eine Steuererklärung abgeben?
Antwort: Das hängt ganz entscheidend davon ab, seit wann Ihre Mutter Rente bezieht. Denn für alle Jahrgänge, die seit 2005 und davor Rente bekommen, gilt bei gesetzlichen Renten ein steuerpflichtiger Anteil von 50 Prozent. Ist das bei Ihrer Mutter der Fall und bezieht sie eine gesetzliche Rente, die unter 1.600 Euro liegt, wird sie voraussichtlich keine Steuern zahlen müssen und daher auch keine Beratung benötigen. Ist sie in diesem Jahr erst Rentnerin geworden, dann sollte die Bruttorente nicht über 1.400 Euro monatlich liegen. Wenn Ihre Mutter allerdings außer der gesetzlichen Rente noch weitere Einkünfte hat, ist schon wegen der möglichen steuermindernden Ausgaben eine professionelle steuerliche Beratung zu empfehlen. Die meisten Rentner können sich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden.
Frage: Stimmt es, das ein Riester-Vertrag auch Steuervorteile bringt?
Antwort: Vereinfacht lässt sich sagen: Für kinderreiche Familien lohnt sich der Riester-Vertrag vor allen durch die staatlichen Zulagen. Aber auch für alleinstehende Gutverdiener lohnt sich ein Riester-Vertrag wegen der Steuervergünstigungen. Bis maximal 2.100 Euro an Beiträgen für einen Riester-Vertrag werden jährlich als Sonderausgaben anerkannt. Damit ist der Riester-Vertrag gegenwärtig das lukrativste Steuersparmodell überhaupt. Um Ihre Riester-Beiträge geltend zu machen, müssen Sie eine separate Anlage bei Ihrer Steuererklärung ausfüllen. Sie sollten aber auch bedenken, dass Ihre Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig wird.
Frage: Ich habe eine relativ hohe Altersrente von fast 2.000 Euro im Monat und bekomme nun in diesem Jahr meine Lebensversicherung ausgezahlt. Muss ich darauf Steuern zahlen – und wie lege ich den Betrag am besten angesichts der gegenwärtigen Zinsen an?
Antwort: Wenn Ihre Versicherung mindestens zwölf Jahre lief und für mindestens fünf Jahre regelmäßig Beiträge gezahlt wurden, dann erfolgt die Auszahlung des Kapitals steuerfrei. Wenn Sie das Geld nicht für eine Zusatzrente einsetzen wollen, empfehlen wir Ihnen, das Geld kurzfristig in Tagesgelder anzulegen, um flexibel zu bleiben und eventuell bei steigenden Zinsen entsprechend umsteigen zu können.
Frage: 2011 wird mir meine private Rentenversicherung ausgezahlt. Ich bin dann 65 Jahre alt und will das Geld in eine private Zusatzrente umwandeln. Liegt dann der steuerpflichtige Anteil auch über 50 Prozent?
Antwort: Nein. Denn der steuerpflichtige Anteil einer privaten Zusatzrente – Ertragsanteil genannt - richtet sich nicht wie bei der gesetzlichen Rente nach dem Jahr des Rentenbeginns, sondern nach dem Lebensjahr des Versicherten, in dem er erstmals die Zusatzrente bekommt. Dabei gilt: Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, um so geringer fällt der steuerpflichtige Anteil aus. Da Sie nächstes Jahr 65 Jahre alt werden, liegt Ihr Ertragsanteil bei 18 Prozent. Bei einer monatlichen Zusatzrente von 400 Euro im Monat sind 72 Euro davon steuerpflichtig – auf das Jahr gerechnet sind das lediglich 864 Euro, die für die Einkommensteuerberechnung eine Rolle spielen.
Frage: Mein Mann bezieht seit 2009 eine Erwerbsminderungsrente. Ich bin angestellt. Ist diese denn auch steuerpflichtig?
Antwort: Ja. Hier gelten die gleichen Steuerregeln wie bei der gesetzlichen Altersrente. Das heißt, der steuerpflichtige Anteil solch einer Rente richtet sich nach dem Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Für Ihren Mann bedeutet das, 58 Prozent seiner jährlichen Rentenbezüge sind steuerpflichtig und werden neben Ihrem Verdienst für Ihre gemeinsame Einkommensteuer berücksichtigt. Lassen Sie sich am besten steuerlich beraten.
Frage: Ich habe gerade meinen Antrag auf eine private Berufsunfähigkeitsrente gestellt. Wie hoch ist hier der steuerpflichtige Anteil?
Antwort: Bei dieser Art von Rente handelt es sich um eine so genannte abgekürzte Leibrente. Diese wird wie andere Privatrenten auch mit einem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Entscheidend für die Höhe dieses Anteils ist bei solchen Renten die Zahlungsdauer der Rente.
Frage: Ich habe mit meiner Altersrente und meiner Witwenrente fast 3.000 Euro im Monat. Wieso muss ich Steuern zahlen. Renten waren doch immer steuerfrei!
Antwort: Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Auch vor 2005 waren die gesetzlichen Renten schon immer steuerpflichtig, allerdings hat man mit dem Alterseinkünftegesetz sozusagen die „Schmerzgrenze“ - sprich den steuerpflichtigen Anteil der Rente - angehoben. In der Vergangenheit galt auch für die gesetzliche Rente nur der sogenannte Ertragsanteil. Die meisten Rentner werden auch weiterhin keine Steuern zahlen müssen, weil sie unter den Freibeträgen liegen. Bei Ihnen schaut das anders aus: Sie müssen Steuern zahlen und sollten nicht warten, bis das Finanzamt auf Sie zukommt.
Frage: Ich mache mich selbstständig. Nützt mir die Rürup-Rente steuerlich?
Antwort: Selbstständige werden in der Einzahlungsphase steuerlich entlastet. 2010 können Sie 70 Prozent Ihrer Beiträge zur Rürup-Rente von maximal 20.000 Euro – also 14.000 Euro in diesem Jahr – steuerlich geltend machen. Diese Form der Vorsorge ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie es mit Vorsorge für Berufsunfähigkeit koppeln, denn auch die Beiträge dafür sind entsprechend steuerlich absetzbar, sobald der Anteil zur Berufsunfähigkeit nicht mehr als die Hälfte der Beiträge ausmacht. Aber: Lassen Sie sich unbedingt steuerlich beraten und bedenken Sie, dass der Vertrag im Alter relativ unflexibel ist: Das angesparte Kapital wird dann ausschließlich als Rente ausgezahlt.
Frage: Meine Mutter ist Spanierin und bezieht auch eine Rente aus Deutschland. Muss die hier versteuert werden?
Antwort: In der Regel nicht. Zahlt Ihre Mutter in Spanien die Steuer, dann unterliegen auch ihre deutschen Rentenbezüge grundsätzlich dem spanischen Steuerrecht.
Frage: Mein Mann ist Beamter, ich gehe jetzt in Rente. Können wir eine Nichtveranlagungsbescheinigung bekommen, weil meine Altersrente so gering ist und ich nur wenige Jahre gearbeitet habe?
Antwort: Nein. Allein wegen der Versorgungsbezüge Ihres Mannes müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und Steuern zahlen. Da Sie dieses Jahr in Rente gehen, werden 60 Prozent für Ihre Einkommensteuer berücksichtigt.
Frage: Ich bin noch berufstätig, mein Mann bekommt ab diesem Jahr Altersrente. Ich bin von Steuerklasse 5 in Steuerklasse 3 gewechselt. Müssen wir jetzt Steuern nachzahlen?
Antwort: Durch die neue Steuerklasse ist zwar Ihre steuerliche Belastung gesunken – das böse Erwachen kommt aber erst zum Jahresende. Da werden dann neben Ihren Einkünften auch noch die Rentenbezüge Ihres Mannes berücksichtigt – 60 Prozent seiner jährlichen Bezüge fließen dann für die Steuererklärung ein. Damit die Nachzahlung künftig geringer ausfällt, empfehlen wir einen Wechsel in die Steuerklasse IV.
Weitere Informationen: Informationen über gesetzliche Renten erteilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg unter der Nummer 07131/6088 0. Unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de gibt es weitere Informationen zum Thema. Hier kann man auch das neue Heft „Informationen zum Steuerrecht“ kostenlos herunterladen.
Fragen zur privaten Altersvorsorge und deren Besteuerung beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar" unter der kostenfreien Beratungs-Hotline 0800/33 99 3 99. Über die Bestell-Hotline 0800/742 43 75 gibt es die aktuellen Broschüren wie "Die neue Rente“ oder „Die Riester-Rente" als Einzelexemplare kostenlos. Anforderungen auch unter www.klipp-und-klar.de.
Adressen von Lohnsteuerhilfevereinen finden Sie im Internet unter www.bdl-online.de
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