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Neckarwestheim scheitert vor Gericht - Castortransport auf dem Neckar

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Enttäuschung in Neckarwestheim. Ein Gericht hat entschieden, dass Castoren über den Neckar transportiert werden dürfen. Ein Beschwerdeverfahren gegen das Urteil würde vermutlich viel zu lange dauern.

Von Reto Bosch und Michael Schwarz
Im GKN-Zwischenlager gibt ausreichend Platz.Foto: Archiv/Veigel
Im GKN-Zwischenlager gibt ausreichend Platz.Foto: Archiv/Veigel

"Ich bin von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin enttäuscht", sagt Neckarwestheims Bürgermeister Jochen Winkler. Dieses hat gestern den Eilantrag gegen die Transportgenehmigung des Bundesamts für kerntechnische Entsorgungssicherheit (BfE) zurückgewiesen. Vorerst dürfen die Schubschiffe auf dem Neckar jeweils drei Castoren von Obrigheim ins GKN-Zwischenlager nach Neckarwestheim bringen.

Jochen Winkler will mit dem Gemeinderat nächste Woche entscheiden, ob die Kommune ins Beschwerdeverfahren beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geht. Der Bürgermeister macht sich aber keine Illusionen. "Bis das abgeschlossen ist, werden die ersten Transporte bereits gelaufen sein", sagt er der Stimme.

Mitte Mai hatte das BfE die Transporte genehmigt. "Bis zu diesem Zeitpunkt war keine gutachterliche Prüfung der rund 1000 Seiten umfassenden Unterlagen möglich", erklärt Winkler. Aus seiner Sicht sind nicht alle sicherheitsrelevanten Aspekte beachtet worden. Die Gemeinde sah Gefahren für gemeindeeigene Einrichtungen wie ein Klärwerk, mehrere Kindergärten und eine Sporthalle.

Geschwärzte Genehmigungen

Sicherheitsrelevante Teile der Genehmigung wurden geschwärzt. Weder Gemeinde noch Richter konnten sich ein Bild von den Vorgaben machen. Die Einschätzung, ob der Schutz gegen die Risiken gewährleistet sei, könne nicht vorgenommen werden, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung. Entscheidend für die Richter war das "erhebliche öffentliche Interesse am zeitnahen Rückbau" des Kernkraftwerks Obrigheim.

Transparenz Das BfE wehrt sich unterdessen gegen Kritik, es mangele an Transparenz. Präsident Wolfram König: Es gilt zu beachten, "dass der Anspruch an Transparenz insbesondere beim Schutz vor Angriffen durch Dritte an Grenzen stößt." Ziel sei, den Missbrauch der Informationen zu verhindern.

Die EnBW begrüßt die Entscheidung

"Die Transportvorbereitungen gehen unverändert weiter und verlaufen planmäßig", sagte eine Unternehmenssprecherin. Die Termine dürften nicht bekannt gegeben werden. Scharfe Kritik äußert Franz Wagner vom Bündnis "Neckar castorfrei". Er sagt: "Das Urteil zeigt klar, dass formaljuristisches Denken völlig weltfremd ist." Im Zweifel müsse gegen das Risiko entschieden werden.

Das Bündnis wirft außerdem der Gemeinde vor, zu spät reagiert zu haben, und spricht von einer "Feigenblatt-Klage". "Wir haben keine Klage eingereicht, weil wir die Erfolgsaussichten von Beginn an als gering eingeschätzt haben. Trotzdem wäre es schön gewesen, wenn es anders gelaufen wäre", sagte BUND-Landesgeschäftsführerin Sylvia Pilarsky-Grosch der Heilbronner Stimme.

Das Landesumweltministerium geht davon aus, dass alle sicherheitsrelevanten Vorkehrungen beachtet werden.

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