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Heilbronn

Keine Ausbildung in Heilbronn: Flüchtling darf nicht umziehen

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Die Auflagen des Asylgesetzes verhindern, dass Hashim Obaid, geflüchtet aus dem Irak nach Deutschland, in Heilbronn eine Ausbildung zum Friseur antreten kann.

Von unserer Redakteurin Bärbel Kistner
Während seiner Hospitanz bei Scissorys im Sommer war der Iraker Hashim Obaid noch zuversichtlich, dass er dort seine Ausbildung machen kann. Doch sein Umverteilungsantrag wurde abgelehnt, er darf nicht von Nürtingen nach Heilbronn wechseln. Foto: privat
Während seiner Hospitanz bei Scissorys im Sommer war der Iraker Hashim Obaid noch zuversichtlich, dass er dort seine Ausbildung machen kann. Doch sein Umverteilungsantrag wurde abgelehnt, er darf nicht von Nürtingen nach Heilbronn wechseln. Foto: privat

Der gute Wille reicht in diesem Fall einfach nicht aus. Hashim Obaid, geflüchtet aus dem Irak nach Deutschland, kann keine Ausbildung zum Friseur bei Scissorys in Heilbronn beginnen, weil er nicht umziehen darf. Seit gut einem Jahr wohnt Obaid in einer Unterkunft in Nürtingen.

Im Sommer kam der 30-Jährige per Zufall über eine Kundin in Ralph Hoffmanns Friseursalon in der Kirchbrunnenstraße zu einer Hospitanz. "Die hat er mit großer Begeisterung und noch viel mehr Talent gemacht", berichtet Hoffmann. Obwohl er im Irak als Bäcker und Konditor gearbeitet hatte, sei seine große Leidenschaft schon immer der Friseurberuf gewesen. Mit Hingabe schneide er Mit-Flüchtlingen die Haare, berichtet Hoffmann.

Umverteilungsantrag

Aus diesem ersten Kontakt sollte mehr werden. Hoffmann, der schon häufiger erfolglos nach guten Lehrlingen gesucht hat, hätte Hashim Obaid liebend gerne einen Ausbildungsvertrag angeboten. Doch nach wochenlangem Hin und Her mit Schriftverkehr zwischen den Ämtern steht nun fest: Die Ausländerbehörde der Stadt Heilbronn hat den Umverteilungsantrag des Irakers abgelehnt − mit Verweis auf das Asylgesetz.

Als Asylsuchender darf Obaid nicht einfach umziehen. Ein im Amtsdeutsch "Umverteilung" genannter Umzug nach Heilbronn wäre nur möglich, wenn seine Ehefrau oder minderjährige Kinder hier leben würden. Eine dritte Möglichkeit, die zur Erlaubnis führen könnte, wäre ein Arbeitsplatz, "durch dessen Einkommen Ihr Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln gesichert wäre", heißt es in dem Schreiben der Ausländerbehörde.

Obaid erhalte aber lediglich eine Ausbildungsvergütung − in der Regel knapp 400 Euro im ersten Lehrjahr für Friseure − "mit der Sie noch nicht einmal die Miete bestreiten könnten". Somit sei der Lebensunterhalt nicht gesichert und eine Zustimmung nicht möglich.

Enttäuschung

Scissorys-Chef Ralph Hoffmann ist "sehr enttäuscht", dass die Rechtslage die Hoffnung auf eine berufliche Perspektive für einen Flüchtling zunichte macht. Sozialbetreuerin Sabine Treyz, die Obaid über den Migrationsdienst der Diakonie betreut, "versteht die Welt nicht mehr" und hat sich an den Flüchtlingsrat von Baden-Württemberg gewendet. "Wo ist die Hilfe, die dieser Mensch braucht, um sich integrieren zu können?"

Die Heilbronner Ausländerbehörde befinde sich mit ihrer Absage "rechtlich leider auf der sicheren Seite", heißt es beim Flüchtlingsrat. Eventuell könne Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld beantragt werden, um die Voraussetzungen für einen Umzug zu schaffen.

Dass nicht immer Hürden einer Ausbildung entgegenstehen, darauf verweist Figen Sülün, Ausbildungsvermittlerin bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. 40 Azubis aus dem Kreis der Flüchtlinge, teils von ihr vermittelt und betreut, haben im Kammerbezirk eine Ausbildung begonnen. Die Erfahrung der Betriebe passen aber dazu, was Ralph Hoffmann mit dem Iraker Obaid erlebt hat: Durchweg seien die Azubis fleißig und respektvoll.

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