Pfandpflicht wird regelmäßig umgangen
Region Heilbronn - Pfandpflichtiges pfandfrei verkaufen: In der Region scheinen es sich so manche Betreiber von Imbissstuben zur Gewohnheit gemacht zu haben, das gesetzlich vorgeschriebene Einwegpfand zu umgehen.
Region Heilbronn - Pfandpflichtiges pfandfrei verkaufen: In der Region scheint es so manche Betreiber von Imbissstuben zu geben, die das gesetzlich vorgeschriebene Einwegpfand umgehen. Die Polizei und das Heilbronner Landratsamt nehmen deshalb immer wieder Kontrollen vor.
Cola-Dosen mit polnischem Aufdruck sind mancherorts im Umlauf, EM-Stadien sind auf ihnen abgebildet. Der Dönerverkäufer aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis, der sie in den vergangenen Wochen seinen Kunden angeboten hatte, sagt, er habe sie aus einem Handel in Mannheim bezogen. Es ist nur eine Recycling-, keine Pfandkennzeichnung darauf zu finden: Importware, wie oft in solchen Fällen.
Manchmal kommt es allerdings auch vor, dass Händler pfandfrei in Deutschland hergestellte und eigentlich für den Export bestimmte Ware verkaufen.
Bußgeld droht Mitarbeiter des Heilbronner Landratsamts haben nach Angaben von Pressesprecher Hubert Waldenberger in der Vergangenheit einige Bußgeldverfahren gegen Betreiber von Imbissstuben in die Wege geleitet. Die illegalen Dosen werden beschlagnahmt, der Verkäufer muss Strafe zahlen. In der Theorie kann das Bußgeld bis zu 50.000 Euro betragen, in der Praxis sind die Summen geringer. Pro beschlagnahmter Dose müsse der Betroffene etwa 1,50 Euro Bußgeld zahlen, sagt Waldenberger.
Zur Ehrenrettung der Imbissstubenbetreiber in der Region sollte festgehalten werden: Es gibt sehr, sehr viele Händler, die sich an die Bestimmungen der Verpackungsverordnung halten und Dosen nur bepfandet ausgeben – wie Testkäufe unserer Zeitung ergeben hatten.
Keine Einzelfälle
Die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen gilt in Deutschland seit 2003. Das Pfand beträgt einheitlich 25 Cent. Auf den Verpackungen müssen Kennzeichnungen der Deutschen Pfandsystem GmbH (DPG) abgebildet sein – sind sie das nicht, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um Importware oder ursprünglich für den Export bestimmte Ware.
Der Verband Deutsche Umwelthilfe hat festgestellt: Leider seien Verstöße gegen die Pfandpflicht keine Einzelfälle. Verena Böttcher, DPG-Geschäftsführerin, sieht das Problem in einzelnen Großhändlern, die palettenweise pfandfreie Dosen importieren. Allerdings müsse auch dem kleinen Händler bewusst sein, dass er mit dem Verkauf pfandfreier Ware eine Ordnungswidrigkeit begeht.