Kein Hundekeksverkauf ohne Zulassung
Eine 47-Jährige wollte auf dem Weihnachtsmarkt selbst hergestellte Leckerli verkaufen. Doch das Landratsamt verbot dies. Der Grund: teils strengere Vorschriften als bei Speisen für Menschen.

„Wir haben in unserer Küche Hundekekse hergestellt, wie man das eben auch mit Plätzchen macht, und wollten diese auf dem Weihnachtsmarkt am Breitenauer See verkaufen“, erzählt Kerstin Kilthau. Doch so einfach geht das nicht. Es gelten strenge Vorschriften, die zum Teil restriktiver sind als bei Speisen für Menschen. Das Landratsamt hat den Verkauf der Kekse verboten.
Die 47-Jährige Tierheilpraktikerin mit einer mobilen Praxis hat den gemeinnützigen Tierschutzverein Hund und Katz Ellhofen gegründet. Für diesen wollte die Ellhofenerin auf der Seeweihnacht Geld einnehmen, um die Behandlung von herrenlosen Katzen zu finanzieren.
Homepage
Doch das Heilbronner Veterinäramt erfuhr per Zufall auf ihrer Homepage, dass sie den Verkauf von selbst hergestellten Hundeleckerlis geplant hatte. Das Amt wies darauf hin, dass Kilthau keine Genehmigung hat, Futtermittel zu verkaufen. „Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP) gibt die Kriterien für den Verkauf von selbst gemachtem Tierfutter vor und genehmigt diesen“, schildert Pressesprecher Hubert Waldenberger vom Landratsamt Heilbronn.
Der Kriterienkatalog geht jedoch von Großbetrieben aus, die Hundekekse kommerziell herstellen – neben einem Zulassungsantrag als Heimtierfutterbetrieb sind Pläne beizulegen, die nachweisen, dass unter anderem Hygienevorschriften, Arbeitsabläufe, und bauliche Voraussetzungen eingehalten werden. Laut RP ist es aber durchaus machbar, eine Zulassung als kleiner Hersteller zu erhalten.
Wer als Verein zum Beispiel gewerblich Nahrungsmittel verkauft, kann an einer Hygienebelehrung teilnehmen. Bei Tiernahrungsmitteln sind die Voraussetzungen wesentlich restriktiver. Um eine Zulassung als Hersteller von Hundekeksen vom RP bewilligt zu bekommen, muss eine Privatperson viel Geld investieren. „Wir wollten aber nur 40 Tüten Kekse verkaufen“, so Kilthau.
„Wir planten, für die Hundekekse drei Euro pro Tüte zu verlangen. Dadurch, dass die Besucher der Seeweihnacht aber von der Geschichte erfahren haben, spendeten sie uns mehr Geld als üblich. Am Ende sind unsere Einnahmen nun höher, als wenn wir die Kekse verkauft hätten“, berichtet Kilthau. Rund 900 Euro seien zusammengekommen. „Ich hege auch keinen Ärger und keinen Groll. Ich will aber wissen, ob wir auch weiterhin nicht eigens hergestellte Hundekekse verkaufen dürfen“, sagt Kilthau.
Vereine
Die Antwort des RP lautet: „Egal ob Einzelperson oder ehrenamtlich engagierte Person, die Herstellung von Futtermitteln unterliegt einer EG-Verordnung, die keinen Spielraum zulässt“, stellt Sprecher Clemens Homoth-Kuhs klar. Er berichtet auch, dass seitdem im Jahr 2009 die Hygienebedingungen verschärft und Vorschriften geändert wurden, nicht-kommerzielle Anbieter wie Vereine sich zunehmend professionalisieren müssen.
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