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Angeklagter vermeidet Blick zur Schwester (03.05.2010)

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Heilbronn/Wüstenrot - Als die Schwester von Matthias F. in den Großen Strafkammersaal des Heilbronner Landgerichts kommt, sieht sie ihn nur ein paar Sekunden von der Seite an. Es gibt keine Geste, es fällt kein Wort. Fremd wirkt der Blick auf ihren Bruder (49), der als Mörder einer 69-jährigen Rentnerin angeklagt ist.

 

Heilbronn/Wüstenrot - Als die Schwester von Matthias F. in den Großen Strafkammersaal des Heilbronner Landgerichts kommt, sieht sie ihn nur ein paar Sekunden von der Seite an. Es gibt keine Geste, es fällt kein Wort. Fremd wirkt der Blick auf ihren Bruder (49), der als Mörder einer 69-jährigen Rentnerin angeklagt ist. Matthias F. wiederum vermeidet sichtlich den Augenkontakt zu seiner Schwester und blickt nur zur Richterbank nach vorne.

Haarbüschel

Die frostige Begegnung von Bruder und Schwester war der emotionale Höhepunkt des siebten Tages im Prozess um den Mord an der 69-jährigen Frau. Sowohl die Schwester als auch ihr Mann nutzten das Recht, als Angehörige des Angeklagten die Aussage zu verweigern. Damit bleiben Hintergründe unklar, weshalb der Angeklagte der niedergeschlagenen Rentnerin in ihrer Wohnung in Wüstenrot-Neulautern mit einem Elektromesser Schnitte am entblößten Körper zugefügt hat. Gegenüber der Polizei hatte er noch angegeben, ihm seien bei der Tat "Gedanken an Hausschlachtungen" gekommen. Sein Schwager ist Fleischer von Beruf.

Umfangreiche Gutachten hatten die Ermittler in Auftrag gegeben, unter anderem zur Untersuchung von Haaren am Tatort. Ein Büschel Haare, das die Polizei in der rechten Hand der Toten fand, stammten vom Opfer selbst − offenbar im Todeskampf herausgerissen.

Mischspur

Die Experten fanden DNA-Spuren des Opfers an einer Arbeitshose des Angeklagten; 21 Faserspuren am Tatort passten zu dieser Hose. Blut- und Gewebespuren der Rentnerin fanden die Spurensicherer am Elektromesser, das in der Wohnung des Angeklagten lag. Zudem gab es am Messer eine Mischspur, die der Rentnerin und Matthias F. zugeordnet werden kann.

"Sehr ruhig", "hilfsbereit", "nie aggressiv": So beschrieben frühere Arbeitskolleginnen den 49-jährigen Angeklagten, der zuletzt in einer Unterländer Holzfirma Gabelstapler fuhr. Für eine Büroangestellte ist die Tat "immer noch unglaublich".

Am Mittwoch werden ein Rechtsmediziner und ein psychiatrischer Sachverständiger ihre Gutachten vortragen. Für den Nachmittag sind die Plädoyers vorgesehen.

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