Wer nichts hört, bekommt einen Dolmetscher
Die Gebärdensprach-Übersetzerin Vanessa Voltz aus Erlenbach hilft, Kommunikationsbarrieren zu verringern.

Die 25-Jährige ist freiberufliche Gebärdensprach-Dolmetscherin. Seit einigen Monaten wohnt sie in Erlenbach, das Studium zur Gebärdensprach-Dolmetscherin hat sie in ihrer Heimat Zwickau absolviert. Außer in der sächsischen Stadt wird der Studiengang in Magdeburg, Berlin, Hamburg und seit dem Wintersemester 2015/16 auch in Landshut angeboten. Dennoch wüssten viele Menschen kaum etwas über Gebärdensprache und nur wenige könnten etwas mit ihrem Beruf anfangen, sagt Voltz. "Ich werde zum Beispiel oft gefragt, ob ich fürs Fernsehen arbeite." Wir haben uns das Berufsbild genauer angeschaut.
Das Einsatzgebiet von Gebärdensprach-Dolmetschern ist groß. Oft begleiten sie gehörlose Menschen in deren Alltag, gehen mit ihnen zum Arzt oder ins Krankenhaus, zu Amtsterminen oder zu privaten Anlässen. Auch bei Mitarbeitergesprächen oder Schulungen in Firmen können sie die Inhalte simultan für gehörlose Mitarbeiter übersetzen. Genau wie Fremdsprachenübersetzer müssten sich auch Gebärdensprachdolmetscher auf solche Termine vorbereiten, erklärt Voltz. "Wenn ich in einer Firma dolmetsche, die im technischen Bereich tätig ist, lerne ich vorher entsprechende Fachbegriffe."
Offiziell anerkannt ist die Gebärdensprache in Deutschland erst seit 2002. Damals trat das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft. Im 19. Jahrhundert und auch danach wurde Gehörlosen in der Schule oft verboten, Gebärden zu verwenden. Sie mussten lernen, von den Lippen abzulesen. "Mittlerweile werden Gehörlose aber immer selbstbewusster", sagt Voltz. So wehrten sie sich etwa gegen die Bezeichnung taubstumm, da "stumm" impliziere, dass man sich nicht mitteilen könne. "Immer mehr Gehörlose studieren außerdem." Da es in Deutschland keine Universität für Gehörlose gibt, braucht es auch hierfür Gebärdensprach-Dolmetscher.
Grundrecht
Voltz wünscht sich darum, dass ihr Berufsbild bekannter wird. "Wir sind keine Betreuer, sondern wir helfen Gehörlosen, Kommunikationsbarrieren in ihrem Alltag zu verringern", sagt sie. Immerhin sichert das Grundgesetz Gehörlosen das Recht auf einen Dolmetscher zu. Nur bei einigen privaten Anlässen, etwa Beerdigungen, müssen Gehörlose diese Diensleistung selbst bezahlen. Ansonsten zahlt die verantwortliche Instanz, etwa die Krankenkasse, die Firma oder eine bestimmte Behörde.
Hörenden, die privat oder beruflich mit Gehörlosen zu tun haben, rät Voltz, sich mit der Gebärdensprache zu befassen. Viele Volkshochschulen böten entsprechende Kurse an. Das Erlernen der Gebärdensprache sei vergleichbar mit dem einer Fremdsprache, so Voltz. "Gehörlose freuen sich aber auch, wenn man nur ein paar Gebärden beherrscht."

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