Fürs Beleidigen an den Pranger
Heimatforscher Leo Achtziger entdeckt Hinweis auf die Stelle, an der ein Pranger stand.

"An den Pranger stellen" heißt seit dem Mittelalter eine gebräuchliche Strafe für Übeltäter, die in Städten mit eigener Gerichtsbarkeit angewandt wurde.
Den Vorsitzenden des Vereins Kulturetta und leidenschaftlichen Heimatforschers, Leo Achtziger, interessiert das Thema schon einige Zeit. Ihm war klar, dass die Deutschordensstadt nicht nur eine Richtstätte hatte - den Standort des Galgens hat er an der Straße nach Obergriesheim bereits nachweisen können. Doch auch ein oder mehrere Pranger musste es innerhalb der Stadtmauern gegeben haben.
Bei der Erfassung von Kleindenkmalen stieß Achtziger auf die Spur des Prangers, die ihn zunehmend faszinierte. Am Ende der Schlossstraße steht das Obere Tor, durch das man einst in den Schlossbereich des Deutschordensschlosses Horneck gelangte.
Von der Stadt kommend entdeckte der Forscher neben dem Pfosten des Torbogens ein dreiblättriges Kleeblatt aus Sandstein. Kleeblättern werden gleich mehrere Bedeutungen zu geschrieben: So gilt das vierblättrige Kleeblatt allgemein als Glücksbringer, das dreiblättrige - wie am Beispiel Gundelsheim - aber als das genaue Gegenteil. Die kirchliche Obrigkeit verstand darunter außerdem die Trinität und Dreifaltigkeit.
Namen für die Henker
Die Menschen, die in früheren Zeiten verhängte Strafen vollziehen mussten, hatten verschiedene Berufsbezeichnungen. So erschließt sich der Beruf des Henkers und des Scharfrichters aus der Bezeichnung, beim Schinder, Abdecker, Kleemeister, Wasenmeister, Caviller, Halbmeister, Racker, Abschälner und Feldmeister wird es komplizierter.
Das sandsteinerne Kleeblatt am Oberen Tor habe ihn auf die richtige Fährte geführt, erzählt Achtziger: "Der Übeltäter wurde auf den Steinsockel gestellt und ihm das Halseisen um den Hals gelegt, das dort angebracht war. Dann stand er auf Augenhöhe mit dem Kleeblatt. Es sollte ihn an seine Tat erinnern", sagte der Forscher.
Auf einer alten topografischen Karte fand er zusätzlich östlich des Michaelsbergs und nördlich von Horneck im Arntal ein Gebäude dargestellt mit dem Eintrag "Kleemeister", der wohl einst dort gelebt hat. Im Gundelsheimer Galgenrecht von 1500 ist der Schinder, Wasenmeister oder Kleemeister urkundlich erwähnt.
Im Staatsarchiv Ludwigsburg wurde Achtziger dann fündig. Er stieß auf die Akte des Wendel Weikh aus Duttenberg, der 1540 zunächst begnadigt und dann verurteilt wurde. Weikh habe laut der Unterlagen in Wimpfen laut ausgerufen: "Der Deutschmeister möge am Baum hängen."
Halben Kopf rasiert
Er wurde dafür im Neckarsulmer Turm gefangen gesetzt und wurde daraufhin in Gundelsheim am "Oberen Tor" an den Pranger gestellt. Von dort musste er mit nacktem Oberkörper, einem Messer und einer Rute in der Hand die Schlossstraße hinunter zum nächsten Pranger bei der Nikolauskirche ziehen und sollte dort "auf den Knien Gott und dem Deutschmeister für die milde Strafe danken", vermerkt die Chronik. Weikh durfte sein Leben lang die Markung Duttenberg nicht mehr verlassen und musste seinen Kopf halbseitig rasieren, was wohl als ein weiterer Pranger fungieren sollte.
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