Turmähnliche Aufbauten sind nicht erwünscht

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Erlenbacher Gemeinderat verhängt Veränderungssperre für das Wohngebiet Gänsweide: Dachhöhen zurückstutzen

Von Werner Glanz
Turmähnliche Aufbauten sind nicht erwünscht
Turmähnliche Aufbauten sind nicht erwünscht

Von Werner Glanz

Der Bebauungsplan für das im Ortsteil Binswangen gelegene Baugebiet trat 1977 in Kraft. Die dritte Änderung, rechtsverbindlich seit 1989, machte es den Bauherren möglich, den gebietsweise vorgeschriebenen Flachdachbauten ein Satteldach mit einer Dachneigung von 18 bis 22 Grad aufzusetzen. Festgelegt wurden auch die Gebäudehöhen. Diese betrugen ab der Erdgeschossbodenhöhe bis zum Schnittpunkt der Außenwand mit Dachhaut je nach Geschosszahl maximal 3,5 bis 6 und 8,75 Meter. Einige Bauherren haben im Laufe der Jahre vom Recht Gebrauch gemacht, aus dem Flach- ein Satteldach zu machen. Um mehr Wohnraum zu bekommen, wurde in der Regel auch ein Kniestock errichtet.

Ende vergangenen Jahres wollte nun ein Bauherr im Bereich der zweigeschossigen Bebaubarkeit „zu hoch hinaus“. Der Plan sah vor, sein eingeschossiges Flachdach-Gebäude um ein Vollgeschoss und um ein Dachgeschoss mit einem Kniestock von 70 Zentimetern aufzustocken. Nach dem Bebauungsplan zulässig, doch das Wohnhaus hätte nach Meinung der Verwaltung alle umliegenden Gebäude deutlich überragt. „Turmähnliche Gebäude auf den kleinen Grundstücken müssen verhindert werden“, bekräftigte Bürgermeister Karl Alber.

Der Bauausschuss hatte schon damals die Zustimmung verwehrt. Begründung: Die Dachneigung wurde nicht eingehalten und das Gebäude füge sich nicht in die Umgebungsbebauung ein. Der Höhenunterschied sei städtebaulich nicht gut, befand dazu CDU-Rat Rolf Ingelfinger, der deshalb die Aufstockungen niederhalten will, so gut es gehe. Auch Parteikollege Stefan Nowak hieb in dieselbe Kerbe: „Eine Flachdachaufstockung um das Doppelte, ist nicht im Sinne des Erfinders.“

Die einmal festgelegten maximalen Gebäudehöhen sollen nach einstimmigem Beschluss des Gremiums nun etwas zurückgestutzt werden. Diese betragen dann bei zwei Geschossen 5,5 Meter und bei einem Geschoss drei 6,5 Meter. Bei eineinhalb Geschossen ändert sich nichts. Verhängt wurde vom Gemeinderat für das Gebiet auch eine Veränderungssperre.

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