Keine Hundepension in Eibensbach
Elke Bachmann zieht angesichts der Widerstände zurück − Jetzt sucht sie ein neues Domizil.

Das Thema Hundepension in Eibensbach ist vom Tisch. Elke Bachmann wird das Anwesen in der Vohbergstraße nicht kaufen. Den Notartermin an diesem Montag hat sie verstreichen lassen. Und der Baurechtsbehörde im Heilbronner Landratsamt hat sie mitgeteilt, dass die genehmigte Nutzungsänderung für sie kein Thema mehr ist.
Angesichts des starken Widerstandes der Nachbarschaft (wir berichteten) hat die Löchgauerin ihre Pläne aufgegeben. "Ich wollte keinen Dauerkrieg mit den Eibensbachern." Jetzt ist sie auf der Suche nach einem neuen Domizil.
Vorbehalte
Mit Widersprüchen beim Landratsamt und einer Unterschriftenliste, die von rund 50 Leuten unterzeichnet wurde, hatten sich die Anwohner gegen die Hundepension mitten im Ort gewehrt. Elke Bachmann nimmt ihnen das nicht übel. "Ich würde nie im Leben einem von den Eibensbachern einen Vorwurf machen", sagt sie. Sie kann die Vorbehalte durchaus nachvollziehen, wollte sie aber entkräften. "Ich dachte, ich könnte den Leuten beweisen, dass ich gut mit meinen Hunden arbeite", sagt sie und zeigt auf einen Stapel von Blättern, auf denen ihr etwa 15 Nachbarn ihrer Hundepension in Löchgau bestätigen, dass sie sich durch die bis zu 15 Tiere keineswegs gestört fühlen.
Richtig sauer ist Elke Bachmann auf andere. "Ich fühle mich verarscht", sagt sie sehr deutlich. "Man hätte mich voll ins offene Messer laufen lassen." Sowohl ihr Makler als auch der Güglinger Bürgermeister hätten ihr erklärt, dass die Nutzungsänderung durchgehen würde. "Das war für mich beruhigend." Dass es weitere Einsprüche samt Unterschriftenliste gab, habe sie nicht gewusst. Zudem sei sie davon ausgegangen, dass die Stadt dem Vorhaben zugestimmt habe. "Das hat mir richtig Hoffnung gemacht."
Inzwischen ist klar: Die Stadt Güglingen hatte dem Landratsamt fälschlicherweise die Zustimmung des Gemeinderats übermittelt (wir berichteten). Tatsächlich hatte das Gremium die Bauvoranfrage für die Hundepension abgelehnt. Die Baurechtsbehörde im Landratsamt hatte den Bauvorbescheid zur Nutzungsänderung also unter falschen Annahmen erteilt (siehe Kasten).
Zeitverlust
Für Elke Bachmann ist das Ganze mehr als ärgerlich: "Ich habe mich viel zu lange auf diese Sache verlassen - und kostbare Zeit verloren." Denn in Löchgau, wo sie seit drei Jahren ihre Hundepension als Gewerbe betreibt, wurde ihr der weitere Betrieb untersagt. Begründung: In einem reinen Wohngebiet sei eine solche Einrichtung nicht erwünscht. Weil Bachmann keine genehmigte Nutzungsänderung vorlegen kann, muss sie sich nach einem neuen Domizil umschauen.
Am kommenden Freitag wollte sie ihr Haus eigentlich verkaufen und mit ihrem Mann und den drei noch zu Hause wohnenden Kindern in Eibensbach neu starten. Nun ist dieses Projekt geplatzt. "Wir hängen total in der Luft", sagt Bachmann. Eigentlich sollte sie schon Mitte März in Löchgau ausziehen, zuletzt hat sie eine Fristverlängerung bis August bekommen.
Die Löchgauerin hofft, dass sich eine andere Lösung ergibt. Dass sie doch noch ein geeignetes Gebäude im Umkreis von zehn, 15 Kilometern findet, in dem sie mit Familie und Hunden Platz hat. Denn gerne würde sie mit ihrem bestehenden Rudel umziehen, einer bunt gemischten Gruppe, in der sich Bernhardiner, Labrador und Yorkshireterrier mit Promenadenmischungen offenbar bestens verstehen. "150 Quadratmeter Wohnfläche sollten es schon sein," meint sie. "Und auf jeden Fall mit Garten." Nichts einzuwenden hätte Elke Bachmann, wenn das Areal außerhalb einer Ortschaft liegen würde.
Für das Landratsamt Heilbronn ist das Thema Hundepension mit dem Rückzug von Elke Bachmann erledigt. "Über die Widersprüche muss jetzt nicht mehr entschieden werden", sagt Hubert Waldenberger. Der Landkreis-Pressesprecher bestätigt zugleich, dass Bachmann die bereits gezahlten Gebühren - rund 400 Euro - zurückerstattet werden. Das Landesgebührengesetz lasse im Einzelfall einen Ermessensspielraum. Hier handle es sich um eine "unbillige Härte", so Waldenberger.
Die Frau habe die Situation nicht zu vertreten gehabt. Denn wenn sie gewusst hätte, dass die Stadt ihr Einvernehmen zur Bauvoranfrage nicht erteilt hat, "hätte sie vielleicht zurückgezogen", so Waldenberger. "Vielleicht wäre ja auch unsere Entscheidung anders ausgefallen." Ob das Einvernehmen der Kommune vorliege oder nicht, sei "ein wesentlicher Aspekt". Auf weitere Nachforschungen, wie es in der Güglinger Stadtverwaltung zu der Falschmeldung kommen konnte, will die Kreisbehörde indes verzichten.