Am Täter klebte kaum Blut (06.12.07)
Die winzige Blutspur im Jagdfahrzeug des angeklagten Alfred B. hat ein ein DNA-Experte des Landeskriminalamts heute im Prozess um den Raubmord von Siegelsbach beleuchtet. Ein DNA-Teilmuster hatten die Ermittler am Fahrersitz des Dorfbäckers entdeckt. In diesem Teilmuster passten die Merkmale durchgängig zu dem Gencode des Bankangestellten, der bei dem Überfall auf die Sparkasse brutal niedergeschlagen worden war.
Es war eine äußerst blutige Angelegenheit in der Siegelsbacher Sparkasse. Mit wuchtigen Schlägen mit dem Pistolengriff hatte der Räuber dem Bankangestellten im Oktober 2004 die Schädeldecke zertrümmert. Drei Schüsse hatte er aus nächster Nähe auf das Rentnerehepaar abgefeuert. Dennoch seien am Täter „nur wenig Blutspuren zu erwarten“, die man auf dunkler Kleidung „nicht unbedingt sehen muss“. Dies hat der Rechtsmediziner Prof. Heinz-Dieter Wehner im Prozess um den Raubmord von Siegelsbach vor dem Stuttgarter Landgericht festgestellt.
In einem Experiment hatte Wehner einen Pistolengriffschlag auf eine mit einem nassen Tuch umhüllte Kugel nachgestellt. Ergebnis: Die Hauptspritzrichtung der Tropfen ist vom Schlagenden weg gerichtet. Und: Je höher die Wucht eines Schlages, desto kleiner seien die Tropfen, erklärte er eine physikalische Formel.
In einer 3-D-Computeranimation hatte der Sachverständige zudem einen blutigen Schuhsohlenabdruck vom Tatort mit einem Jagdstiefelmodell der Marke „Le Chameau“ verglichen, einem Modell, wie es der Angeklagte Alfred B. rund sieben Jahre vor dem Tattag gekauft haben soll. „Eindeutig“ passten der Sohlenabdruck der Größe 44 in der Bank und das Stiefelmodell der Firma zusammen. Solche Stiefel hat die Polizei beim angeklagten Dorfbäcker jedoch nie gefunden. Schuhgröße 44 hat er.
Gen-Spur Eine winzige Blutspur im Jagdfahrzeug von Alfred B. hat ein DNA-Experte gestern beleuchtet. Ermittler hatten ein DNA-Teilmuster am Fahrersitz des Bäckers entdeckt. In diesem Teilmuster passten die nachweisbaren Merkmale durchgängig zum Gen-Code des Bankangestellten. Den statistischen Häufigkeitswert bezifferte der Sachverständige mit 1:10 000 und stufte dies in den unteren Bereich der Nachweisgrenze ein. Der Wert sagt aus, dass jeder zehntausendste Bürger als Spurenverursacher in Frage kommt. Bei vollständigen DNA-Mustern liegt der Häufigkeitswert im Bereich von eins zu einer Million oder eins zu einer Milliarde.
Ein Handabriebmuster fand die Polizei am inneren Türgriff der Bank. Hauptspurenleger war der Bankangestellte. Als „Mitspurenleger“ kommen laut dem DNA-Experten Alfred B., der niedergeschossene Rentner und eine unbekannte Person „in Betracht“. Der statistische Häufigkeitswert liegt hier bei 1:2600 - die Beweiskraft ist gering.
Ob derartige Handspuren an einem Banktürgriff auch aus Tagen vor dem Tattag stammen können, beantwortete der Sachverständige so: „Das hängt von der Reinigung des Türgriffs ab.“
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