Zwischen Rosenkrieg und Unterhalt

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Ein Scheidungsanwalt blickt täglich in den Abgrund gescheiterter Ehen

Von Wolfgang Müller
Timm Frauenknecht legt großen Wert auf das persönliche Gespräch.
Timm Frauenknecht legt großen Wert auf das persönliche Gespräch.

Heilbronn - Der filigrane Schreibtisch dominiert die wenigen Quadratmeter des Kanzleibüros. Das Birkenholz-Regal an der rückseitigen Wand ist karge Wohnstätte prallgefüllter Aktendeckel, dicker Gesetzesbücher und aktueller Zeitschriften. Fachgebiet: Familienrecht. Nur ein Bild sorgt für Abwechslung. Die knapp vier Meter hohen Wände könnten manche Geschichte erzählen, wenn sie Ohren hätten. Aufgeräumt die Arbeitsfläche rund um den schwarzen Flachbildschirm, der Mandanten keck den Rücken kehrt. Timm Frauenknecht liebt es sachlich. Ohne Schnörkel. Ohne Ablenkung. Seit Jahren blickt er aus Profession in die Abgründe, die sich einst auf ewig Versprochene mit Gift und Galle gegraben haben. Der Einrichtung seines Büros zum Trotz – seinen Sinn für Romantik hat er nicht verloren. Darauf legt der 34-Jährige Wert. Weil er trennt zwischen Privatleben und Beruf: Frauenknecht ist Scheidungsanwalt. Nach seinem Studium zunächst in München. Seit vergangenen Oktober in der Heilbronner Kanzlei Dr. Pfefferle & Kollegen.

Schmutzige Wäsche

Michael Douglas und Kathleen Turner sitzen im Kronleuchter ihres feudalen Einfamilienhauses: Rosenkrieg made in Hollywood. Dramatisch, hasserfüllt, mordlüstern. Dass sich Szenen deutscher Ehen ein wenig anders abspielen, hat vor allem einen Grund: Kronleuchter sind hierzulande nur wenig in Mode. „Lassen Sie Ihrer Phantasie freien Lauf“, sagt Frauenknecht aufrecht im dunklem Chefsessel sitzend, das Gegenüber fest im Blick. „Seien Sie sicher: Was Sie sich auch ausdenken, ist bei Scheidungen schon vorgekommen.“

Der groß gewachsene Anwalt kennt Geschichten zur Genüge. „Die letzte Verhandlung hätte für mindestens 20 Beleidigungsklagen gereicht“, sagt Frauenknecht. Als Anwalt gerät er schon mal in die Schusslinie wild gewordener Ehemänner. Da nutzt ein dickes Fell. Denn derzeit bearbeitet er über 60 Fälle parallel. Mit ihm gibt es keinen Gerichtstermin ohne vorherige persönliche Unterredung. „Der Gesprächsbedarf mit Mandanten ist riesig“, sagt Frauenknecht. „Und es ist sehr persönlich. Immerhin geht es jedes Mal um eine Art Familienkonkurs.“ Um den rechten Ton zu treffen, nutzt Frauenknecht, dessen Vater auch schon Familienanwalt war, jede Gelegenheit, um mit dem Psychiater zu sprechen, der im gleichen Haus praktiziert. „Vertrauen zwischen Anwalt und Mandant ist das A und O.“

Dass Tina Gerald (Name von der Redaktion geändert) beim ehelichen Beischlaf nie einen Orgasmus erlebt haben will, ist nur schmutziges Beiwerk. „Warum jemand seinen Ehepartner verlässt, spielt für die Scheidung selbst keine Rolle mehr“, sagt Frauenknecht. Auch nicht, dass Karl Dietrich (Name von der Redaktion geändert) so laut schnarchen soll, dass sogar Nachbarn Probleme hätten, einzuschlafen. Selbst dass Hermann Steinmaier (Name geändert) trinkt und prügelt, interessiert nicht. Die Schuldfrage stellt sich seit über 30 Jahren nicht mehr. Entscheidend ist allein, dass das Trennungsjahr eingehalten wird. „Damit vor Gericht die Emotionen draußen bleiben.“

Scheidung vertagt

Waltraud Marius (Name geändert) hat bereits das andere Ende der Ehe erreicht. „Wurm“, entfährt es der 41-Jährigen, als sie noch im Treppenhaus die ersten Zeilen im Brief des Gegenanwaltes liest. Das Couvert hat sie auf dem Weg vom Briefkasten in die Wohnung aufgerissen. Weil sie einem Scheidungstermin entgegenfiebert. Den ersten hat ihr Noch-Gatte platzen lassen. Wenige Stunde vor Gerichtstermin hat er einen Verbundantrag auf Zugewinnausgleich gestellt. Das Gericht gab dem statt – Scheidung vertagt.

Der Paragraf 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, wann eine Ehe gescheitert ist. Darüber hinaus gibt es im Paragrafendschungel aber jede Menge Fallstricke, auf die Scheidungswillige achten müssen.Fotos: Dittmar Dirks
Der Paragraf 1565 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, wann eine Ehe gescheitert ist. Darüber hinaus gibt es im Paragrafendschungel aber jede Menge Fallstricke, auf die Scheidungswillige achten müssen.Fotos: Dittmar Dirks
„Das darf nicht wahr sein“, zischt die Fotografin bei der Lektüre der nachfolgenden Zeilen. Ihr Ex in spe hat eine böse Liste aufgestellt: Lebensversicherung, Zeitwert ihres Audis, Zinsertrag des Sparkontos, das die Oma bei ihrer Konfirmation eröffnet hat, Guthaben auf dem Girokonto, vermögenswirksame Leistungen – sogar vor Kleidern und Schuhen macht der Herr Gemahl nicht Halt. Ein paar tausend Euro auf dem Flohmarkt oder im Second-Hand-Laden ließen sich erzielen. Nicht einmal der Ehering ist tabu. Der sei mit Brillanten besetzt und mit mindestens 1500 Euro anzusetzen. Mache unter dem Strich rund 8000 Euro, die sie zu bezahlen habe. Auf Waltraud Marius kommt jetzt eine Menge Arbeit zu. Sie muss nicht nur ihre aktuellen Vermögensverhältnisse vorlegen, sondern auch die zum Zeitpunkt der Eheschließung nachweisen. „Das ist – wenn überhaupt – nur mit großem Aufwand und zusätzlichen Kosten möglich“, weiß Frauenknecht. Deshalb seine dringende Empfehlung: Vor dem Ja-Wort die Vermögensverhältnisse dokumentieren. Kommt es zur Scheidung, ist dann die Rechnung einfach: Endvermögen minus Anfangsvermögen ist der Zuwachs. Davon die Hälfte macht den Ausgleich.

Ehevertrag

Dass Frauenknecht ledig ist und keine Kinder hat, habe nichts mit seinem Beruf zu tun. „Meine Großeltern sind seit über 60 Jahren verheiratet, meine Eltern seit über 35, und auch meine ältere Schwester ist seit knapp fünf Jahren verheiratet. Die Ehedauer meiner Großeltern werde ich vermutlich nicht mehr erreichen, aber heiraten werde ich bestimmt.“ Einen Ehevertrag würde er pauschal nicht empfehlen. Auch nicht, dass die Liebenden vor dem Ja-Wort erst einmal das Beratungsgespräch mit einem Scheidungsanwalt suchen sollten, oder dass gar steuerliche Anreize den Weg zum Traualtar ebnen. „Heiratswillige sollten sicher sein, dass ihre Ehe bis zum Ende hält. Sonst ist das Scheitern programmiert“, ist Frauenknecht überzeugt. Dennoch: Einer Berufsgruppe legt er den doppelten Boden dringend ans Herz: den Existenzgründern. Weil deren Geschäft wahrscheinlich expandieren wird und irgendwann Mitarbeiter eingestellt werden. „Im Scheidungsfall wären deren Arbeitsplätze gefährdet“, betont der Anwalt. Zugewinnausgleich, der sofort ausbezahlt werden muss, könne ein Unternehmen ruinieren.

Jasmin Fuchs (Name geändert) ist Mutter von drei Kindern und optimistisch. „Bei uns läuft alles friedlich“, sagt sie Frauenknecht nicht ohne Stolz. Trotz Trennung heben sie und ihr Mann vom gleichen Girokonto ab. Die Scheidung scheint reine Formsache. „Viele glauben, dass es bei ihnen ganz anders wird. Zwei Tage später brennt die Hütte“, sagt Frauenknecht und behält Recht. Jasmin Fuchs arbeitet halbtags. Ihr Mann hat ein solides Einkommen. Schnell wird klar: Alimente für die Frau will er nicht bezahlen. Ob er damit durchkommt? Das neue Unterhaltsrecht gilt seit Anfang des Jahres. „Die Rechtsprechung ist hier noch rar“, sagt Frauenknecht, der die einschlägigen Seiten im Internet gespannt im Blick hat. Nur so viel: „Es ist nicht im Interesse der Kinder, dass ihre Mutter plötzlich weg ist, um Vollzeit zu arbeiten.“ Andererseits betont das neue Gesetz die Eigenverantwortung der Geschiedenen. Unterhaltsansprüche sind schwieriger geltend zu machen.


 
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