Lkw-Maut verstieß 2010 und 2011 teilweise gegen EU-Recht
Zwei Spediteure aus Polen haben wegen der Berechnung der Lkw-Maut die Bundesrepublik verklagt. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht NRW ein Urteil gefällt.

In einem Musterverfahren zur Berechnung der Lkw-Maut hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) in Münster zwei polnischen Spediteuren teilweise Recht gegeben. Die Erhebung der deutschen Lkw-Maut in den Jahren 2010 und 2011 habe teilweise gegen EU-Recht verstoßen, stellte das Gericht in einem Urteil fest. Bei der Berechnung der Mautsätze seien die Kapitalkosten der Autobahn-Grundstücke fehlerhaft kalkuliert worden. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.