Verfahren gegen Telekom, Vodafone und O2 – Bußgeld wegen schlechtem Netz?
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeldverfahren gegen die drei Branchenriesen Telekom, Vodafone und O2 eröffnet. Dabei geht es um nicht eingehaltene Auflagen.
Es wird immer seltener, passiert aber dennoch zu oft in Deutschland: Beim Telefonieren mit dem Handy ist plötzlich der Empfang weg. Ein Ärgernis für viele Menschen, deren Telefonate dadurch unterbrochen werden, zumal die Netze soweit ausgebaut sein sollten, dass 2023 keine Funklöcher mehr bestehen sollten. Deshalb gibt es nun eine Premiere: Gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone wurden nun Bußgeldverfahren eingeleitet.
Bundesnetzagentur mit Signal: Erstmals Verfahren gegen Branchenriesen eingeleitet
Ob Deutschlands Handynetze gut genug sind? Geht es nach der Bundesnetzagentur, die auch die Gasversorgung im Winter im Blick hat, ist die Antwort "Nein". Zwar gab es bereits ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, gegen die Branchengrößen kam das jedoch noch nicht vor. 1&1 baut derzeit ein eigenes Handynetz auf, will das auch bald starten und hatte im Jahr 2019 zum ersten Mal Frequenzen ersteigert. Die Auflage: Bis Ende 2022 hätte der Neuling 1.000 5G-Standorte aktivieren sollen, schaffte aber lediglich fünf!
Mit Telekom, Vodafone und O2 stehen nun die drei Riesen der Branche am Pranger. Die Warnung gab es schon länger. Insgesamt sollten 500 Funklöcher gestopft werden. Weiße Flächen, in denen keiner der drei Netzbetreiber 100 Megabit pro Sekunden anbieten kann, die aber bis zum Jahreswechsel bereinigt sein sollen. Allerdings werden einige der Funklöcher bestehen bleiben, ebenso wie das schlechte Netz in einigen Bundesstraßen-Tunnel. Diese werden ebenfalls berücksichtigt. Laut einer der Karten auf "breitbandmessung.de", gibt es beispielsweise nördlich von Löwenstein (Landkreis Heilbronn) und nördlich von Mainhardt (Landkreis Schwäbisch Hall) Funklöcher, obwohl überall mindestens ein 4G-Netz vorhanden sein sollte.
Verfahren gegen Netzbetreiber: Müssen O2, Telekom und Vodafone mit Bußgeld rechnen?
Das Verfahren gegen die Netzbetreiber läuft bereits seit September, war der Öffentlichkeit jedoch bisher nicht bekannt. Wie die Bundesnetzagentur schreibt, wurde das Bußgeldverfahren "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" eingeleitet. Doch was sagen O2, Vodafone und Telekom dazu? Die sind wohl der Ansicht, nicht gegen Ausbauauflagen verstoßen zu haben und berufen sich auf eine Ausnahmeregel.
Demnach gilt die Auflage an einigen Orten auch ohne Netz als erfüllt, wenn der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war. Sollte niemand ein Grundstück vermieten wollen, auf das ein Funkmast gestellt werden kann, ist das zum Beispiel der Fall. Die Bundesnetzagentur lässt die Argumentation nicht an allen Orten zu, da auch Antennen eine Möglichkeit gewesen wären.
Letztlich geht es kaum um ein Bußgeld, das auch im Fall der Fälle nicht sehr hoch ausfallen dürfte. Da es sich um eine geringe Zahl an Verfehlungen handelt, wird das Verfahren eher als ein Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.
Stimme.de