Lobbycontrol strengt wegen Wirtschaftsrat Klage gegen CDU-Vorstand an
Der Verein Lobbycontrol kritisiert seit längerem Verbindungen des Lobbyverbands "Wirtschaftsrat der CDU" zum Vorstand der Partei. Nun klagt ein CDU-Mitglied aus Leipzig.

Die Organisation Lobbycontrol hat eine Klage gegen den CDU-Bundesvorstand angestrengt. Seit längerem kritisiert der Verein, der sich für Transparenz einsetzt, dass Vertreter des Unternehmerverbands "Wirtschaftsrat der CDU" zu Gast im Vorstand der Partei sind.
Der Wirtschaftsrat ist kein Parteiorgan, sondern ein Lobbyverband von Unternehmern. "Der Wirtschaftsrat fällt immer wieder als scharfer Bremser von Klimaschutzmaßnahmen auf oder als lautstarker Kritiker von Menschenrechtspflichten für Unternehmen", meint Christina Deckwirth von Lobbycontrol.
Vertreter des Wirtschaftsrat als ständige Gäste im CDU-Vorstand
Die Kritik dreht sich um Astrid Hamker, Präsidentin des Wirtschaftsrats. Die Unternehmerin war bis April 2020 auf der CDU-Webseite unter der Rubrik "Beratende Teilnehmer des Bundesvorstands" aufgeführt. Auch ein Parteisprecher bestätigte Lobbycontrol, dass Hamker ein "ständiger Gast" im Vorstand der CDU ist.
Lobbycontrol hält das für rechtswidrig und hatte deshalb bei der Anwältin Roda Verheyen ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis: Der Wirtschaftsrat sei kein Parteigremium und es verstoße sowohl gegen das CDU-Statut als auch gegen das Parteiengesetz, Hamker als "ständigen Gast" einzuladen.
Lobbycontrol selbst kann keine Klage einreichen. Allerdings hat das nun das Leipziger CDU-Mitglied Luke Neite getan. Es sei Aufgabe der Mitglieder, die demokratische Ordnung der Partei zu schützen, schreibt Neite bei Twitter. "Auch wenn das Friedrich Merz nicht passt." Ziel sei es, "diesen rechtswidrigen Zustand zu beenden".
CDU weist Vorwürfe zurück
Ein Sprecher der CDU weist die Vorwürfe auf Anfrage unserer Redaktion zurück. Hamker sei einer von mehreren Gästen, die der Vorstand einlade und damit kein Mitglied des Gremiums. "An diesem Status hat sich nichts verändert."
Die Annahme von Lobbycontrol, dass die Unternehmerin als "beratendes Vorstandsmitglied mit Teilnahme- und Rederecht in den Bundesvorstand der CDU kooptiert" worden sei, sei "grundlegend falsch". Einem Gast könne zwar das Rederecht erteilt werden, das mache denjenigen aber nicht zum beratenden Teilnehmer.
Lobbycontrol hingegen sieht auch Hamkers dauerhaften Gaststatus mit möglichem Rederecht als rechtswidrig an. Auf der aktuellen CDU-Webseite taucht Hamker nicht mehr auf.
Gleiches Problem bei der FDP
Das Verfahren wird nun vom Bundesparteigericht der CDU geführt, das aus fünf Mitgliedern der Partei besteht. Maßgeblich sind die Vorgaben des Parteiengesetzes. Wann es zu einem Urteil kommen wird, ist noch nicht absehbar.
Für Lobbycontrol hat der Prozess eine Signalwirkung, da das Problem auch die FDP betreffe. Der "Liberale Mittelstand" sei als Berufsverband ebenfalls beratendes Mitglied des Bundesvorstands. Bei SPD, Grünen und CSU sei das hingegen nicht der Fall.